Ladendiebstahl trotz Unschuld?
Hallo zusammen!
Ich habe kürzlich in einem Laden Kopfhörer in meine Tasche gesteckt und ausgepackt.Da ich aber vor hatte diese zu testen und anschließend zu kaufen,kann man es eigentlich nicht Diebstahl nennen.
Wie auch immer:Ich wurde dann beim Rolltreppe runterfahren vom Manager abgefangen und ins Büro geführt.Er meinte ich habe versucht zu klauen,was ich bestätigte,da ich dachte er würde meiner eigentlichen Absicht nicht glauben.Meine Eltern wurden dann verständigt und ich wurde angezeigt.
Nach mehreren Wochen erhielt ich dann eine Anzeige in einer Höhe von 135€(Fangprämie,Anwalt,Gegendstandswert).
Was mach ich denn jetzt?Ich habe keine 135€ und meine Eltern meinen sie wollen es nicht bezahlen.
Kann ich es irgendwie noch gerade biegen?
Ich habe ja eigentlich nicht geklaut und ist es nicht erst Diebstahl wenn man mit dem Gegenstand den Laden verlässt?
Ich bin 14 Jahre alt.
11 Antworten
und ist es nicht erst Diebstahl wenn man mit dem Gegenstand den Laden verlässt?
Das ist ein weitverbreiteter Trugschluss. Der Diebstahl ist es schon , wenn du etwas in deine Tasche steckst.
Der Diebstahl ist vollendet, wenn der Täter Alleingewahrsam an der Beute erlangt. Der objektive Tatbestand des § 127 ist damit erfüllt.
Mit ging es hauptsächlich darum, mit dem Irrglauben aufzuräumen, dass man etwas einstecken könne, solange man sich noch im Laden befindet. Ansonsten hast du natürlich recht.
Wenn Du was aus dem Laden mitnimmst und nicht bezahlst, kann man es eigentlich doch Diebstahl nennen. Wenn man etwas ausprobieren möchte, dann muss man das vorher mit einem Verkäufer bereden und der wird dann sagen, bringe das Teil mit und teste hier im Laden.
LG.
Du hast die Ware schon ausgepackt, ohne Erlaubnis, das kann schon als Diebstahl angesehen werden.
Und deine Eltern werden die Strafe zahlen müssen. Da führt kein Weg vorbei. Sie werden es dir allerdings vom Taschengeld abziehen.
Man wird ihm anderes wohl einfach nicht glauben. Zu zahlen ist da jedoch mE nichts. Für Strafen ist der Staat zuständig; der "Geschädigte" will einfach nur ein bisschen Kasse machen.
Natürlich hast du geklaut, wenn du etwas eingesteckt hast, ohne es zu bezahlen.
Versuche es mit einer aufrichtigen Entschuldigung bei der Geschäftsleitung und versuche, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
was du vorhattest, also in dem Fall angeblich zu bezahlen, ist juristisch irrelevant. Wenn du Waren im Laden in deine Tasche steckst, sodass sie der Sichtbarkeit entzogen sind, gilt das, juristisch, als vollzogener Ladendiebstahl. Manche Lebensmittelläden greifen nicht ein, wenn jemand, ohne Einkaufswagen, Waren in seine Tragetasche packt und sich am Schluß in die Schlange an der Kasse einreiht. Das ist aber im Einzelfall dem Ladenbetreiber überlassen.
Die Geldforderung dagegen erscheint allerdings unverhältnismässig - wobei es immer drauf ankommt, wie hoch der Warenpreis war - das entscheidet aber dann das Gericht.
Falls der Ladenbesitzer dich nicht angezeigt hat, dann "ruht" die Geldforderung, solltest du aber nochmal erwischt werden, gibts ein ordentliches Verfahren, und da kriegen dann vor allem deine Eltern richtig Stress.
Das ist juristisch streng genommen nicht irrelevant. Die "ruhende" Geldforderung und ein mögliches Strafverfahren sind von einander ganz unabhängig. Und nicht kriegen dann vor allem die Eltern richtig Stress.
Es mag in Ordnung sein, auf Fragende hier erzieherisch positiv einwirken zu wollen; aber ob Angstmache dafür das beste Mittel ist?
Der Akzeptanz des deutschen Rechts ist es sicher zuträglich, wenn man darauf hinweist, dass man in den Augen der Gesetzgeberin auch bei in objektiver Hinsicht erfülltem Tatbestand noch kein Krimineller ist, wenn man nicht vorhat, die Sache sich rechtswidrig zuzueignen, aber dass sich damit nun einmal in wenig glaubwürdige Fahrwasser steuert.
Abgesehen davon, dass wohl der objektive Tatbestand einer anderen Norm treffender wäre ;)