Flucht nach Ladendiebstahl. Schlimmer?

13 Antworten

Der Ladendetektiv kann viel erzählen, entscheident ist was Dir der Staatsanwalt dazu meint und eventuell später anklagen wird. Sei aber vorsichtig wenn Du eine Vorladung zur Polizeivernehmung bekommst. Es kann durchaus sein dass da was von räuberischem Diebstahl steht. Dann solltest Du in der Tat überlegen einen Anwalt einzuschalten, selbst wenn Du auf den Kosten sitzen bleibst.

Ein räuberischer Diebstahl ist, wenn Deine Beschreibung so zutrifft, nicht ersichtlich. Selbst das losreißen durch eine ruckartige Armbewegung erfüllt den Straftatbestand nicht (OLG Koblenz StV 2008, 474), da nicht Kraft oder Zwang sondern das Überraschungsmoment im Vordergrund steht.

Ich hoffe Du hast nichts unterschrieben, und falls doch, dass Du Dir alles genauestens durchgelesen hast und das unterschriebene den Sachverhalt korrekt wiedergibt.

Sobald die "Vorladung" - eigentlich ist es eine Einladung - der Polizei ankommt, solltest Du Dir überlegen ob Du zur Sache aussagen willst, bzw. ob Du überhaupt dorthin gehen willst. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass nicht zu tun, sondern nichts zu sagen oder ggf. sich einen Strafverteidiger zu suchen - insbesondere dann, wenn man bereits Vorstrafen hat, oder es sich um eine nicht unerhebliche Straftat handelt oder wenn der Sachverhalt schwierig ist.

Sofern die Polizei überraschenderweise doch von einem räuberischen Diebstahl ausgeht, solltest Du nicht zur Vernehmung gehen, sondern in jedem Fall umgehend zu einem Strafverteidiger; Da Du dann Beschuldigter im Strafverfahren wegen eines Verbrechens wärst, läge ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so dass der Anwalt seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen kann (und sollte).

Mucki007xyz  07.05.2014, 19:38

Gute Antwort. Und er soll sich sofort einen Anwalt suchen und ohne den keine Aussagen bei der Polizei machen.

Also wenn du dich nicht gewehrt hast, als er dich festgehalten hat, dann kann man das meines erachtens nicht als räuberischen Diebstahl bewerten.Allerdings war es nicht in Ordnung, dass du weggelaufen bist. Es bringt ja auch nicht´s, denn man hätte nach dir gesucht und da wird die Strafe höher. Ich rate dir dringend, wenn du eine polizeil. Vorladung erhältst, dort die volle Wahrheit zu sagen und Reue zu zeigen. Entschuldige dich beim Ladenbesitzer, denn das macht einen guten Eindruck und wird vom Gericht positiv bewertet. Ich wünsche dir alles Gute u. grüße dich, bienemaus63

Räuberischer Diebstahl liegt vor wenn Du Dich mit Gewalt gewehrt hättest. http://dejure.org/gesetze/StGB/252.html

Da hat der Ladendetektiv wohl etwas verwechselt.

Er sollte besser aufpassen, ob er sich selbst verhältnismäßig verhalten hat.

Das Dein Verhalten natürlich unangemessen war, steht außer Frage. Du kannst argumentieren, in einer Stress- und Ausnahmesituation gewesen zu sein. Warte ab, was für ein Schreiben von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kommen wird.

kommt ja auf seine aussage an...er hat ja den vorfall scheinbar anders wahrgenommen...