Diebstahl, Fangprämie zahlen oder nicht?

6 Antworten

Eine Fangprämie ist also grundsätzlich zulässig. Sie sollte allerdings im Verhältnis zum Wert der gestohlenen Ware stehen. Gängige Beträge liegen bei 25-100 EUR. Wenn es sich um einen Bagatelldiebstahl, also sehr geringen Warenwert handeln würde, wären 100 EUR sicherlich unangemessen. Ich würde das ggf. nicht mit dem Detektiv, sondern dem Geschäftsführer oder -inhaber besprechen. Die Frage ist natürlich, ab sich der Aufwand, Wege und Diskussion lohnt, um ggf. 20 oder 30 EUR zu sparen.

Ziehe das Geld vom Taschengeld der Tochter ab. Schließlich soll sie die Folgen Ihre Verhaltens deutlich spüren und zukünftig 3x überlegen, ob sie sich eine Fehltritt leisten will.

Im allgemeinen wird im Eingangsbereich eines Geschäfts auf diese "Fangprämie" hingewiesen und mit Betreten des Geschäfts akzeptiert man diese Regelung.

Falsch ^^

Generell sind Bestrafungen seitens des Ladens verboten. Das wäre Selbstjustiz, was in Deutschland glücklicherweise nicht erlaubt ist. Der Laden deklariert das geforderte Geld also als Bearbeitungsgebühr. Allerdings wirkt die hier geforderte Summe von 100€ als willkürlich gesetzter Betrag, zu dem man also rechtlich eigentlich nicht verpflichtet ist, zu zahlen. Allerdings kann das auf einen sehr langen Rechtsstreit hinauslaufen... Der Anwalt wird dann teurer als hätte man einfach die 100€ gezahlt.

An deiner Stelle würde ich die 100€ bezahlen, es sei denn du hast einen Anwalt im Freundeskreis von dem du dich beraten lassen kannst.

Übrigens: Wenn deine Tochter unter 14 ist, ist sie nicht strafmündig und der Laden hat nicht einmal Anspruch auf die Bearbeitungsgebühr!

Harre der Dinge, die da kommen (Polizei, Gericht....)