125er Fahrzeugschein falsch?

3 Antworten

Wenn die Bauart-bedingte-Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h ist darf damit auch nur so schnell gefahren werden. Wahrscheinlich ist daran etwas verändert worden so das die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Veränderungen müssen vom Tüv abgenommen und in den Papieren eingetragen werden damit du damit wieder auf öffentlichen Straßen fahren darfst. Eventuell sind noch weitere Umbauten an Bremsen usw. notwendig damit es sicher ist. Zur Zeit fährst du ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz.

Nein, der Motor hat eigentlich 31 PS, ist aber jetzt also immoment auf 15 gedrosselt. Aber da man vor 2012 nur 80 km/h fahren durfte ist der fahrzeugschein noch darauf ausgelegt. Sie war früher mal mit einer Drossel von Alpha Tec. auf 80 km/h gedrosselt diese wurde aber rausgenommen. Heißt das ich muss jetzt zum TÜV und dem sagen das mein Motorrad schneller fährt damit er das umträgt?

Und schon wieder einer.............

Zur Zeit fährst du ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz.

Wo habt ihr nur alle diesen totalen Schwachsinn her ? Einer plappert es dem anderen nach....... der Versicherungsschutz einer Haftpflicht erlischt nie! Der Versicherungschutz endet erst wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, sonst nicht. Egal was passiert. NIEMALS!

@Effigies

Vielleicht sollte man zur Ergänzung hinzufügen das die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann wenn nachweislich mit einem nicht den Zulassungspapieren entsprechendem Fahrzeug eiin Haftpflichtschaden eintritt. . Die haftpflicht wird und muß natürlich zahlen aber der Versicherungsnehmer muß dem Haftpflichtversicherer Schadenersatz leisten. Deine Worte lesen sich nämlich so als können man die Kisten hochtunen bis 150 PS, für 25 PS Beitrge bezahlen und dem Versicherungsunternehmen bei einem Schaden die lange Nase zeigen.

@ZuumZuum

Regress geht nur wenn zwischen der Veränderung und dem Unfallhergang ein Zusammenhang nachweisbar ist.

Aber wenn das Fahrzeug durch die Veränderung in eine höhere Prämienklasse rutscht werden die die Beiträge natürlich nachfordern. In neueren Versicherungsverträgen steht oft eine Strafklausel drinnen, daß du bei solchen Sachen eine Vertragsstrafe oder sogar den doppelten Beitrag zahlen mußt.

Wenn Änderungen an der Leistung , Abgasverhalten und/oder Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs nicht eingetragen sind erlischt die Betriebserlaubnis. Du mußt das also beim Tüv abnehmen und dann in die Papiere eintragen lassen.

Die Gesetzesänderung vom Januar 2013 betrifft die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das hier ist aber eine Sache der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Führer hättest Du damit eine Straftat begangen (Fahren ohne Fahrerlaubnis), jetzt ist es nur noch eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne BE). Das kostet aber auch 80€ wenn sie Dich erwischen, also lass es lieber eintragen.

Und was kostet das Nachtragen? Und wie mache ich das überhaupt? Gehe ich da zu unserer Zulassungstelle und sage das ich gerne meine Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein ändern lassen will, dann sag ich ihm eine Zahl und er trägt die ein? oder wie?

Alles Müll.

Habe auch eine rs 125 und musst nur andere drossel reinhauen und bin sicherheitshalber zum TÜV aber musste nix anderes eintragen. Weil das eine 80kmh drossel ist

Muss man nicht weiter eintragen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung