Kurzzeitkennzeichen trotz KFZ-Steuerschulden?
Hallo,
ich habe mein Auto derzeit ziemlich genau 1 Jahr angemeldet. Vor einigen Tagen wurde der KFZ-Steuerbetrag für das nächste Jahr abgebucht. Die Bank stornierte den Betrag jedoch, weil ich zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Deckung hatte. Somit habe ich stand jetzt Schulden. Ich habe allerdings ohnehin vorgehabt am Donnerstag das Auto abzumelden, ein neues habe ich bereits. Daher ärgerlich, dass sich das mit der Abbuchung so überschnitten hat.
Das neue Auto hat keinen Tüv. Daher benötige ich Kurzzeitkennzeichen (5Tage) um eben TÜV Fahrt zu machen.. Bekomme ich diese trotz Steuertückstand oder wird das wie eine normale Zulassung gehandhabt - Rückstände = keine Zulassung ? Denn dann kann ich mir den Weg sparen, ist nämlich nicht direkt um die Ecke...
Da ich mein Auto online abmelde, wird das Zollamt darüber informiert... Somit ergibt sich auch kein Rückstand bis auf wenige Tage. Oder muss ich jetzt den vollen Betrag zahlen!?!?
Bin da etwas Ratlos und hoffe jemand kennt sich aus und kann Rat geben. Danke ;)
1 Antwort
Theoretisch würdest du ja mit der Abmeldung automatisch deine Steuer Schulden begleichen, wäre schwachsinn wenn die Zulassungsstelle deswegen Theater macht, ich würde es versuchen
Bei Kurzzeitkennzeichen zahlt man keine Steuer also gehe ich mal davon aus dass auch keine Abfrage stattfindet
Du könntest auch bei irgendeiner anderen Zulassungsstelle anrufen und fragen wie die das handhaben, kannst auch dein Namen verschweigen.
Joa, glaube das mache ich mal bevor ich dahin fahre... Sonst zahle ich eben den vollen Steuerbetrag.. Den bekomme ich ja nach Abmeldung wieder gutgeschrieben bzw wird mit dem neuen Wagen dann verrechnet.... Würde die Sache nur unnötig nachhinten schieben... Aber danke, hast mir mit den Infos schon geholfen ;)
Ja, dass denke ich auch. Habe bevor ich die Frage gestellt habe schon ein wenig zum Thema gesucht aber nicht das selbe Problem gefunden. Aber allgemeine sollen Zulassungen ja untersagt sein bei Steuerschulden. Frage ist, falls es tatsächlich als Schulden angesehen wird, ob dies dann auch ein Problem bei Kurzzeitkennzeichen ist.... Ah gerade gesehen, dass du da auch was zu schrieben hast... Wusste garnicht, dass die Steuerfrei sind.. Danke :)