Kindesunterhalt mit Mutter privat regeln trotz jobcenter?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jobcenter wird mit Sicherheit auf deinen Mann zukommen um die Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Ansonsten ist es natürlich auch ok, wenn man sich intern einigt. Da bedarf es keinen Anwalt. ABER: sie lebt von Sozialhilfe. Und das Amt möchte natürlich keinesfalls mehr zahlen als es muss. Und somit muss geprüft werden, ob dein Mann (ggf. auch durch dich) in der Lage ist den Mindestunterhalt nicht doch zu erbringen. Und sei es durch Aufnahme eines Nebenjobs... Denn er muss ALLES tun um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Und dazu gehört eben auch, dass er bis zu 48 Stunden die Woche arbeiten kann. Zeitungen austrägt, an Sonn- und Feiertagen arbeitet etc. Wenn sich das mit seinem derzeitigen Job vereinbaren lässt.

Auch du könntest ins Spiel gebracht werden, da ihr euch im Zuge des Familienunterhaltes natürlich auch unterstützen müsst. Kommt also darauf an, ob du z.B. bereits wieder (oder überhaupt) Vollzeit arbeitest... Auch die Haushaltsersparnis könnte von Interesse sein... Ihr lebt zusammen, das spart unterm Strich. Also wieder mehr Geld für den Unterhalt.

Somit kann man gar nicht sagen: er kann nur 220 Euro pro Kind zahlen... Denn das muss nun erstmal genau errechnet werden. Und der Ansatz dazu begründet sich auf seinem bereinigten Netto.

Er hat 1600 Euro netto inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld? Die Steuererstattung wurde auch schon berücksichtigt?

Gehen wir mal von den 1600 Euro aus. Pauschal kann er davon 5% abziehen (mehr ggf., wenn er mit dem Auto zur Arbeit fahren MUSS usw....)

1600 - 5% = 1520 Euro - 1160 (Selbstbehalt) = 360 Euro. Würde also nur 180 Euro pro Kind ergeben...

Und nun kann es sein, dass er solange "schön" gerechnet wird. Haushaltsersparnis 100 Euro, fiktiver 450 Euro Job: macht also 550 Euro dazu : 2 = 275 Euro zu den 180 Euro.

Und schon kann er den Mindestunterhalt je Kind in Höhe von 283,50 Euro locker zahlen...

Du siehst also: eventuell wird es gar nicht so einfach!

Also würde ich jetzt erstmal die Aufforderung des Jobcenters abwarten. Bis dahin kann er sich natürlich mit der Mutter so einigen. Ist nur die Frage, ob sie sich mit 180 Euro zufrieden gibt... Oder ihrerseits den Anwalt einschaltet...

wurde uns gesagt er könnte sich mit der Mutter auch privat einigen.

Wer hat das gesagt?

Eine private Einigung sollte grundsätzlich jederzeit möglich sein. Allerdings bin ich mr nicht sicher, ob solch eine Einigung Jobcenter-kompatibel ist.

um die großen Summen für den Anwalt zu sparen

Soo groß müssen die "Summen" gar nicht sein, und viele Menschen sparen erfahrungsgemäß sehr gerne am falschen Ende.

Einfach hier mal lesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Da gibt es nichts privat zu regeln, er hat den Unterhalt zu zahlen, den er anhand seines bereinigten Nettoeinkommens zahlen muss und das wird das Jobcenter anhand seines Einkommens und weiteren Unterhaltsverpflichtungen prüfen.

Julia1725 
Fragesteller
 26.07.2021, 15:30

Er möchte auch zahlen, wir wissen einfach nicht ob unsere Berechnung richtig ist. Wenn er 1600 Euro verdient, dann kann er ja theoretisch nur 220 Euro bezahlen oder ist das falsch? Wenn beide Kinder gleich berechnet werden, wäre im Prinzip der mindestsatz bei 283 Euro, rechnet man das für unser Kind auch so , wäre er unter seinem selbstbehalt , wodurch dann ja eine Kürzung erfolgt.. also ist es richtig das er 220 Euro zahlen muss?

isomatte  26.07.2021, 15:39
@Julia1725

Dann wendet euch ans Jugendamt, dann muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden, wenn er mit seinem bereinigtem Nettoeinkommen nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.

Wenn er also diesen nicht zahlen könnte, dann könnte er zumindest theoretisch aufgefordert werden sich einen Nebenjob zu suchen bzw.sein Einkommen zu erhöhen, dass er dann zumindest den Mindestunterhalt zahlen kann.

Bis zu 48 Stunden die Woche wären dann zumutbar.

Würde er den Mindestunterhalt nicht zahlen können, dann müsste die Kindsmutter dann trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen, sie bekäme dann den Differenzbetrag bis zum Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt.

Es würde dann der gezahlte Unterhalt und das volle Kindergeld von derzeit min. 219 Euro addiert und von dieser Summe bis zum Mindestunterhalt der Differenzbetrag gezahlt.

um die großen Summen für den Anwalt zu sparen, wurde uns gesagt er könnte sich mit der Mutter auch privat einigen

Wenn die beiden sich einig sind, und es keinen Streit gibt, braucht man keinen Anwalt. Richtig.

Ich frage mich aber ob das wirklich geht, eben weil der Unterhalt ja auf ihre Leistungen angerechnet wird

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn die Kindesmutter Unterhalt bekommt, und dieser auf ihre Jobcenter-Leistungen angerechnet wird (ist das denn so?), muss sie das selbstverständlich dem Jobcenter melden. Bzw. bekommt das Jobcenter dies (wahrscheinlich) sowieso mit.

Das ist aber ihre Aufgabe und ihr Problem.