Selbstbehalt?

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Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann um auf das bereinigte Netto zu kommen, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Im Selbstbehalt von derzeit 1160 Euro bereinigtem Netto für Berufstätige ist auch die Miete enthalten in Höhe von 430 Euro (Warmmiete). Wenn du z.B. in einem teuren Wohngebiet wohnst und nachweisen kannst keinen günstigeren Wohnraum zu bekommen, dann kann der Selbstbehalt angehoben werden.

Schulden sind nur in bestimmten Fällen anrechenbar. Luxusschulden jedoch nie. Also nicht die teure Ledercouch kaufen, damit weniger Unterhalt zu zahlen ist!

Es wird als Grundlage immer das bereinigte Netto genommen! Das bedeutet: durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, wiederkehrende Leistungen wie Überstunden etc. sowie anteilig die letzte Steuererstattung, Mieteinnahmen etc.

Fahrkosten können dann abgezogen werden, wenn du das Auto zwingend benötigst um zum Arbeitsplatz zu kommen. Berufskleidung nur dann, wenn du die Berufskleidung wirklich benötigst. Für Banker gilt z.B. das Hemd und der Anzug NICHT als Berufskleidung.

GEZ (gibt es nicht mehr), also die Fernsehgebühr: privat wird nicht abgezogen. Genauso wenig wie Internetgebühren oder die Hausratversicherung.

Wenn es erforderlich und machbar ist, dann würde man dir ein fiktives Gehalt unterstellen, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht werden könnte. Du könntest bis 48 Stunden die Woche arbeiten, einen Nebenjob annehmen, Überstunden machen, Sonntags Zeitungen austragen etc.

Bist du mit einem leistungsfähigen Partner verheiratet, dann kann auch hier im Zuge des Familienunterhaltes "Taschengeld" welches du beanspruchen könntest dafür genutzt werden um Kindesunterhalt zahlen zu können...

Fazit: gehe davon aus, dass du den Mindestunterhalt zahlen musst!

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzugsfaehigkeit-von-versicherungsbeitraegen/

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf