Kündigungsfrist Untervermietung unmöbliertes Zimmer

5 Antworten

Wenn Du kündigen willst 3 bzw. knapp 3 Monate. Außer es wurde vertraglich eine kürzere Frist vereinbart.

Wenn Dein VM (Hauptmieter) Dir kündigen will gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB §573c Abs. oder § 573a Abs. 1. Egal was vertraglich vereinbart wurde.

Der Mietvertrag Deines Vermieters (Hauptmieter) ist für Dich völlig ohne Bedeutung.

anitari  11.11.2012, 08:49

gemäß BGB §573c Abs. 1

Drei Monate.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde sind es 3 Monate. Habt ihr keinen Mietvertrag abgeschlossen? Sonst spreche doch einfach mal deinen WG Mitgliedern/ Vermieter.

Ameise12345 
Fragesteller
 11.11.2012, 01:16

also ich hab nur den normalen Mietvertrag gesehen, den zur Untermiete hab ich nie zu Gesicht bekommen bzw er wurde auch nicht genau besprochen. Im Vertrag des Hauptmieter steht: "Die Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen."

DerCAM  11.11.2012, 01:58
@Ameise12345

Der Vertrag zwischen Hauptmieter und Vermieter ist fuer dein Untermietverhaeltnis voellig unbedeutend. Es gilt der, den du mit deinem Vermieter (also dem Hauptmieter) geschlossen hast. Dies kann auch muendlich geschehen sein. Absprachen ueber Kuendigungsfristen sind bei Mietvertraegen aber sowieso nicht noetig da zumindest fuer eine Kuendigung durch den Mieter ohnehin keine laengeren Fristen als die gesetzlichen wirksam vereinbart werden koennen. Deine Kuendigungsfrist betraegt hier - wie bereits LaFe richtig geschrieben - knapp 3 Monate zum Monatsende (Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Vermieter spaetestens am 3 Werktag eines Monats > Kuendigung wirkt zum Ablauf des uebernaechsten Monats, BGB 573c). .

Abgesehen davon, dass die Kündigungsfrist im Regelfall 3 Monate beträgt, unter Umständen bis zu 6 Tagen weniger aufgrund von Häufung mehrerer Feiertage und Sonntag am Monatsanfang wie jetzt im November, habe ich den Eindruck, dass die Kündigung des Hauptmieters nicht rechtswirksam, weil nicht schriftlich und ohne ausreichende Begründung, erfolgt ist. Zum Beispiel wäre eine ausreichende Begründung Eigenbedarf oder erleichterte Kündigung ohne Begründung, aber hier beträgt die Kündigungsfrist wenigstens 6 Monate. Es ist unerheblich, dass das Untermietverhältnis in einer WG besteht. Es steht nun auch zur Prüfung deines mündlichen Mietvertrages, wie sich denn die Miete zusammensetzt, deine regelmäßige Mietzahlung an den Hauptmieter? der dich unter Vertrag genommen hat, und deinen Art der Mietzahlung. Gibt es in der Wohnung nur einen oder mehrere Hauptmieter, bzw. noch weitere Untermieter?

also ich hab nur den normalen Mietvertrag gesehen, den zur Untermiete hab ich nie zu Gesicht bekommen bzw er wurde auch nicht genau besprochen. Im Vertrag des Hauptmieter steht: "Die Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen."

Was Im Mietvertrag vom Hauptmieter steht ist für Sie nicht von Bedeutung.

Der Hauptmieter hat Ihnen gegenüber eine Kündigungsfrist von drei Monaten.