Kündigung bei befristetem Untermietvertrag
Hallo Zusammen,
ich bin Mieter und habe ein Zimmer in der WG untervermietet. Laut meinem Vermieter kann ich das Zimmer befristet angeben. Dies steht auch im Mietvertrag zwischen meinem Untermieter und mir drinnen.
Jedoch muss ich dem Untermieter vorzeitig kündigen. Wie mache ich das am besten? - Kündigungsfrist einen Monat, daher bis zum 31.02.12 ? Zimmer muss am 01.03.12 frei werden. - Zimmer ist möbliert, habe gehört, dass es bei möblierten Zimmern keinen Kündigungsschutz gibt. Stimmt das? Im Mietvetrag steht jedoch, dass das ZImmer leer ist. Das die Möbel im Zimmer zur Benutzung sind, ist mündlich vereinbart.
Im Mietvetrag steht noch folgendes: "Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung".
Heißt, dass ich fristlos kündigen kann?
Danke schon mal für eine Antwort
5 Antworten
Laut meinem Vermieter kann ich das Zimmer befristet angeben.
Kann, nicht muß. 1. Eigentor. Denn Du kannst Deinem Mieter überhaupt nicht kündigen. Jedenfalls nicht fristgerecht.
Laut Mietvertrag ist das Zimmer unmöbliert. 2. Eigentor. Hier greift der volle Mieterschutz. Ihr habt einen schriftlichen Vertrag. Mündliche Vereinbarungen sind da unwirksam.
"Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB.
.3. Eigentor. Denn diese Vereinbarung ist in Hinsicht auf unmöblierte Vermietung unwirksam. Außerdem ist die Nennung von Kündigungsfristen bei einem befristeten Vertrag eigentlich unnötig. Da er ja nicht ordentlich gekündigt werden kann/muß.
Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung". Heißt, dass ich fristlos kündigen kann?
Wenn es einen gesetzlich anerkannten Grund dafür gibt, ja. Siehe BGB § 543
Kündigungsfrist einen Monat, daher bis zum 31.02.12 ?
Wenn Du das machst, hast Du den Spott auf Deiner Seite. Der Februar hat in diesem Jahr nur 29 Tage.
und sonst noch weniger ... :D
oh, stimmt. falsch gedacht, er halt mal 29 tage...Danke!!
bei einer fristlosen kündigung sollte ein triftiger grund vorliegen! ... wölltest du von heute auf morgen rausgesetzt werden ? wo soll er denn hin? ... die frist hat schon einen sinn .... ob möbliert oder nicht, spielt keine rolle ... und selbst wenn einer keine miete zahlt, gibt es ein verfahren und eine angemessene zeit, auszuziehen ...
Ganz ehrlich, den Stress und Ärger, den ich mit dieser Person hatte, da ist es mir egal, ob er auf der Straße sitzt oder sonst wo... Fakt ist, dass ich das Zimmer bis zum 01.03 frei haben muss.
Wenn der Vertrag wirksam befristet ist, kannst Du auch nicht vorzeitig kündigen. Und selbst wenn nicht, wirst Du vermutlich nur mit 3 Monaten Frist zum 30.04. kündigen können...
was soll denn der grund für die fristlose kündigung sein?, du wirst wohl mit dem mieter reden müssen und auf sein einlenken hoffen, denn wenn es hart auf hart geht sieht er das über monate...
Kein Mietvertrag kann ohne entsprechenden Grund oder Vereinbarung fristlos gekündigt werden, auch nicht bei einem möblierten Zimmer...
Eigenbedarf wird wohl nicht ausreichen. Laut diversen Internet-Foren steht aber, dass möblierte Zimmer auch fristlos gekündigt werden können.