kündigungsfrist nach halben jahr

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn einzel- oder tarifvertraglich keine abweichende Vereinbarung getroffen worden, gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB und damit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

meines wissens gibts keine pauschallösung............steht individuell im arbeitsvertrag

ab 6 monaten 4 wochen