Mietvertrag gekündigt statt 30.11 , 31.11 neue Kündigung?

7 Antworten

Das muss im Zweifel ausgelegt werden.

Ich würde es so auslegen, dass der Monatsletzte gemeint ist, also der 30.11. Da aber auf hoher See und vor Gericht die Zukunft ungewiss ist, schadet es nicht, wenn du in einem zweiten Schreiben noch einmal betonst, dass die Kündigung zum Monatsletzten, also dem 30.11.2017 ausgesprochen wurde und bittest umgehen um Bestätigung des Kündigungstermins.

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Vermieterin nochmal per Whatsapp kontaktiert und gefragt, ob ich eine neue Kündigung schreiben soll, oder ob es für sie verständlich ist, dass der 30.11 gemeint ist, sie meinte, nein alles gut.

Drei Monate ist bei mir der 20.11. 2017/21.11.2017 und nicht der 30.11.2017.

Völlig unerheblich wenn eben zum 31.11.2017 gekündigt wurde.

Kündigungsfrist heißt mindestens.

Wohnungsmietverträge werden immer zum Monatsende gekündigt (steht so im Gesetz), somit ist der Hinweis auf 20.11./21.11. ziemlich unerheblich.

Das ist ein unbeachtlicher Fehler, der Inhalt der Willenserklärung ist einwandfrei erkennbar.

Aus meiner Sicht ergibt sich das Mietende aus der Kündigungsfrist. Der Schreibfehler ist irrelevant. Ich würde keine neu Kündigung schicken.

Die Vermieterin meinte auch es sei alles ok

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

§133 BGB. Es ist also unbeachtlich, ob Du 31. 11. oder 41. 11. geschrieben hättest. Selbst ohne Datum ist die Kündigung auf den Monatsletzten des Novembers deutlich geworden.