Gesetzliche Kündigungsfrist/Teilzeit

2 Antworten

Es spielt bei den Kündigungsfristen keine Rolle,ob man in Teilzeit oder Vollzeit tätig ist.

Die jeweiligen Kündigungsfristen,die nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind, findest du in § 622 Abs.:2 BGB:

BGB § 622 Absatz 1

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

BGB § 622 Absatz 2

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,

5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Es ist unerheblich. Bei den Kündigungsfristen wird nicht unterschieden, welchen Status der Mitarbeiter hat. Ist von gesetzlicher Frist die Rede, gilt sie für den Minijobber ebenso, wie für eine Teilzeit- oder Vollzeitkraft.