Kündigungsabgabe wenn letzter Tag Sonntag?
Servus. Ich arbeite momentan bei einem Unternehmen noch in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ich beginne eine neue Tätigkeit am 6.3.17. Da ich im Internet nichts hilfreiches gefunden habe frag ich mal hier. Um am 6.3 beim neuen Unternehmen arbeiten zu können müsste ich ja zum 5.3 kündigen. Abzüglich 14 Tagen wäre das Sonntag der 19.2. Wie soll ich aber die Kündigung an einem Sonntag abgeben? Ist es möglich auf den 5.3 zu kündigen und die Kündigung am Samstag abzugeben? Es steht geschrieben, dass die Kündigungsfrist ab der Abgabe der Kündigung beginnt. Sprich, gebe ich sie am Samstag 18.2 ab, würde die Frist ja nur bis zum 4.3 gelten und ich wär Sonntag den 5.3 ein Tag Arbeitslos? Bitte um Hilfe :(
4 Antworten
Du gibst die Kündigung am Samstag, den 18. Februar ab und kündigst zum 5. März. Die Frist von 14 Tagen bedeutet, dass die Kündigung nicht später als am 19. Februar beim Arbeitgeber eingehen darf, da diese zwei Wochen eingehalten werden müssen.
Man kann aber die Kündigung schon vorher abgeben. In der Probezeit empfiehlt es sich, dies nicht zu früh zu tun, da der AG sonst noch die Möglichkeit einer "Gegenkündigung" hat. Das ist in Deinem Fall aber nicht gegeben.
Es steht geschrieben, dass die Kündigungsfrist ab der Abgabe der Kündigung beginnt.
Das ist falsch. Die Kündigungsfrist beginnt immer einen Tag nachdem die Kündigung eingegangen ist an zu laufen und nicht am Abgabetag.
Gib die Kündigung, wie gesagt, am Samstag ab und lass Dir den Erhalt auf einer Kopie des Schreibens bestätigen. Dann ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses Sonntag, der 5. März und Du hast keinen "Fehltag" wenn Du am 6. März einen neuen Job antrittst.
Bitte, gerne.
Also es ist ja nicht entscheidend ob du einen tag arbeitslos bist. Aber auf den kern deiner frage zurück zu kommen gibt es mehrere Möglichkeiten. du kannst heute schon zu einem Termin kündigen schreibe einfach in der Kündigung wann du gehen willst. das zweite wäre das du mit einem zeugen die Kündigung am sonntag einwirst. entscheidend ist das zugangsdatum.
Das heißt ich könnte theoretisch schon morgen kündigen und reinschreiben, dass ich fristgerecht auf den 5.3 kündige? Dann würde ich in dem Fall halt bis dahin arbeiten ? Sprich, bis Samstag normal arbeiten und die restlichen 2 Wochen in der genannten Frist?
Natürlich kannst du sie auch früher abgeben . Das mit den 14 Tagen ist ja nur das minimum an Frist . Da musst du nicht genau an die 14 Tage halten . Das geht auch früher .
super danke :)