Kündigung wegen zu langer Fahrzeit möglich? Ohne Sperre zu bekommen?

7 Antworten

Du hattest die lange Fahrtzeit auch bevor du ein Kind bekommen hast und warst damals mit der langen Fahrtzeit auch einverstanden. Das Arbeitsamt wird eine Kündigung wohl kaum ohne Sperrzeit akzeptieren, wenn jemand irgendwann im Nachhinein auf die Idee kommt, dass sein Weg zur Arbeit zu lang sei.

Solche Ausnahmen gibt es nur dann, wenn jemand versetzt wird und ihm die Arbeit an einem anderen Ort nicht zugemutet werden kann. Und dann auch nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber ihn definitiv nicht mehr am gleichen Ort weiter beschäftigen kann.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten finden sich immer. Im Zweifel bei Tagesmüttern.

Du hast Anspruch auf die Stelle die Du vorher hattest. Wenn das eine TZ-Stelle war kannst Du die wieder verlangen, ansonsten nicht.

Bei der Kündigung kann man einen Aufhebungsvertrag machen, wenn der richtig formuliert wurde verliert man keinen ALG-Anspruch. Kündigen kannst Du natürlich immer, aber für die Anfahrt und die Kinderbetreuung ist nicht Dein AG zuständig.

War Deine Anfahrt denn vorher kürzer, vielleicht solltest Du dann einen Umzug in Erwähgung ziehen. Außerdem kannst Du Dich ja auch um eine neue Stelle bemühen und nicht gleich die Arbeitslosigkeit plannen.

Bis September ist noch ewig Zeit, setz dich hin und schreib Bewerbungen um eine neue Stelle zu finden, dann kannst du da auch kündigen.

Viel Erfolg!!

1,5 Stunden Arbeitsweg sind zumutbar (eine Strecke). In deinem Fall mit Kleinkind aber wahrscheinlich eher unmöglich.

Bis September hast du noch Zeit, lass dich umfassend auf dem Arbeitsamt beraten.

du solltest noch viel länger krank bleiben.So lange bis sie Dich kündigenDenn wenn Du selber kündigst bekommst Du sofort eine Sperre.