Kündigung während der Schwangerschaft bei Leiharbeit
Meine zukünktige Schwiegertochter ist schwanger. Sie hat dies Ihrem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) mitgeteilt. Eine Woche später hat Sie jetzt die Kündigung bekommen. Auf Nachfrage wurde Ihr mitgeteilt, das der Mutterschutz bei Dienstleistern nicht gilt. Sie sollte bei ihrem Frauenartzt eine Bescheinigung holen, in der Ihr Arbeitsverbot bescheinigt wird.Dann könnte man ja noch einmal sehen. Das ist doch völliger Schwachsinn, oder? Hilft hier nur der Weg zum Anwalt?
10 Antworten
Ein Gespräch mit einem Anwalt wird sicher nicht schaden, er wird am besten wissen was zutun ist.
Schwangere stehen unter einem besonderen Schutz. Wäre die Kündigugn rechtskräftig, warum sollte sie dann ein Beschäftigugnsverbot beibringen? Deine Schwiegertochter soll beim Arbeitsamt nachfragen oder einen Anwalt beauftragen.
Prinzipiell besteht ab der Anzeige einer Schwangerschaft der Kündigungsschutz. Allerdings lassen sich die Anwälte der Sklavenhändler immer neue juristische Spitzfindigkeiten einfallen, um doch noch eine Kündigung durchsetzen zu können. Mein dringender Rat: Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit allen Unterlagen aufsuchen. Per "Ferndiagnose" ist das termingebundene weitere Vorgehen nicht festlegbar.
Auf Nachfrage wurde Ihr mitgeteilt, das der Mutterschutz bei Dienstleistern nicht gilt.
Lasst euch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, denn das wäre mir neu.
Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen - Sobald die Schwangerschaft mitgeteilt wurde und schriftlich beim DG eingeht, tritt der Mutterschutz in Kraft - ich befürchte, dass du dich auf alle Fälle mal bei der Arbeiterkammer oder beim Anwalt erkundigen solltest. Seid ihr eventuell auch rechtschutzversichert?
Ja, den Kündigungsschutz ;o)
Arbeiterkammer
Du bist aus Österreich. Stimmts?
In D gibts sowas nämlich nur in einem Bundesland, ansonsten ist das hier eine unbekannte Einrichtung.
Echt? Traurig, dass man sich "bei euch" nicht an eine spezielle Stelle wenden kann...
Die Gewerkschaften beraten arbeitsrechtlich und vertreten vor Gericht, aber nur wenn man Mitglied ist. Und die Mitgliedschaft ist freiwillig.
der mutterschutz beginnt erst 6 wochen vor entbindung ... meinst du nicht den kuendigungsschutz?