LEIHARBEIT: Lohnfortzahlung währen der Einsatzfreien Kündigungsfrist?

6 Antworten

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NICHT UNTERSCHREIEBN !!

Das ist ein mieser und sehr beliebter Trick für die ZAF's, den Mitarbeiter um Ansprüche zu prellen - denn

a.) dein letzter Arbeitstag ist nicht der 26.04 sondern der 28.04 - eine Kündigung wird erst wirksam ausgesprochen, wenn du diese SCHRIFTLICH erhalten hast - ergo beginnt die Frist erst am 21.04 zu laufen (1 Woche Kü-frist lt. TV)... mündliche Kündigungen sind generell UNWIRKSAM!

und

b.) hast du nach § 11 Abs 4 AÜG und § 615 BGB Anspruch auf Vergütung für die einsatzfreie Zeit..

Dein nächster Schritt - Widerspruch gegen die Lohnabrechnung einlegen und zwar SOFORT !! Zitiere ruhig die §§ für die Zaf und mache die darauf aufmerksam, dass du durchaus gewillt bist dies auf dem Rechtsweg durchzusetzen, sollten sie sich weigern.

Das einzige was du quitieren kannst ist, der Erhalt der Arbeitspapiere und sonst Nada ull Niente Zero !! verfasse dazu selbst eine Quittung ...

Ich kann den beiden anderen nur zustimmen: Die Leiharbeitsfirma MUSS Dir den Lohn auch für Zeiten ohne Einsatz bezahlen. Ergänzend möchte ich noch sagen, dass ganz offensichtlich die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Eine mündliche Kündigung ist nicht unwirksam, sie muss nämlich schriftlich erfolgen. Kündigungsfrist ist während der Probezeit 2 Wochen. Wenn die Kündigung als am 21.04.2011 schriftlich ausgesprochen wurde, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht am 26.04.2011 sondern am 05.05.2011 und bis zu diesem Tag müssen sie Dir auch Lohn  bezahlen.

Diese sogenannte "Empfangs-/Ausgleichsquittung" auf KEINEN Fall unterschreiben!

Zum einklagen der Lohnrestforderung hast Du 3 Monate Zeit, ich empfehle aber, die Klage umgehend beim Arbeitsgericht einzureichen. Wenn Du in einer Gewerkschaft Mitglied bist, dann können die so eine Klage auch für Dich einreichen.

Moin,

bezüglich der Kündigungsfristen haben die DGB Gewerkschaften den ZTuhältern Extrawürste eingeräunt.

Der DGB ist der Steigbügelhalter der Zuhälterbranche.

Die Neppertarife sind teilweise sogar schlechter wie die gesetzlichen Regelungen.

Das was die Gewerkschaften lauthals fordern, hätten wir ohne die längst per Gesetz, da szeht nämlich die Gleichbehandling und equal pay drin.

Laut TV BZA  / DGB § 9.4

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten drei Monaten gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen

Kündigungsfristen während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.

@stelari

Ooops....im BZA gibts nur 1 Woche Kündigungsfrist und nicht 2? Ist ja heftig. :-( Sorry Robbery, das wusste ich nicht. Fehler meinerseits. Der letzte Tag ist dann aber trotzdem nicht der 26.04.2011, sondern der 28.04.2011, so wie Stelari es schon geschrieben hat.

Wenn die Leiharbeitsfirma keinen Einsatz für dich hat, muss sie dich dennoch bezahlen. Hoffentlich hast du deine Arbeitskraft deutlich zur Verfügung gestellt. Für eine Kündigungsschutzklage wäre es zu spät (3 Wochen). Die wäre auch zwecklos. Dein ausstehendes Entgelt kannst du aber selbstverständlich noch einklagen. Die Klage ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt. Du kannst beim Arbeitsgericht die KLage schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Du erhältst dort auch Beratung durch den Rechtspfleger. KOSTENLOS

Vielen, Vielen Dank für die Antworten, Unterschreiben werde ich es auf keinen Fall weil ich mir schon dachte das, dass nicht mit rechten Dingen zugeht, ich werde mich auf jeden Fall an das Arbeitsgericht wenden! Denn das ist nicht das erste mal das ich wegen dieser Leiharbeitsfirma Ärger habe, hatte mir im Winter die Hand gebrochen und daraufhin wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert und ich war quasi 6 Wochen Arbeitslos, allerdings bekam ich dadurch kein Arbeitslosen Geld und die Krankenkasse hat auch nicht gezahlt weil mich die Leiharbeitsfirma dort mit einem niedrigeren Beitrag versichert hatte, wovon ich aber nichts wusste weil mir das keiner gesagt hatte! Also stand ich mal eben 6 Wochen ohne jegliche Einkünfte da, was nätüelich nicht gerade toll ist wenn man laufende Kosten wie Miete etc. hat!