Kündigungsschreiben beidseitiges Einverständnis

9 Antworten

Nein, du machts es richtig... hast du schon eine neue Arbeitsstelle...sonst ist es ungünstig

Eine Kündigung ist immer einseitig. Deshalb empfiehlt sich ein Aufhebungsvertrag.

Der muss nicht lang sein!

Wenn oben drüber "Aufhebungsvertrag" steht und dann der Satz "Herr/Frau XY und Firma Z vereinbaren hiermit, dass das am X.XX.XXX geschlossene Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einverständnis mit Ablauf des XX.XX.2010 endet."

Dann reicht das. Beide müssen unterschreiben. Wenn man Lust dazu hat, kann man noch den Grund reinschreiben (Herr/Frau XY nimmt eine andere Arbeit auf) oder ein wohlwollendes Zeugnis vereinbaren, oder... aber müssen tut man das nicht...

Alternative ist: Normale Kündigung mit verkürzter Frist, dazu vom Arbeitgeber unterschreiben lassen, dass er mit der verkürzten Kündigungsfrist einverstanden ist. Ist aber eigentlich komplizierter.

Im Regelfall bittet man den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag, dieser setzt ihn dann im Regelfall auch auf. Allerdings ist der Aufhebungsvertrag eine beidseitige Willenserklärung. Somit kann der Arbeitgeber selbstverständlich auch seine Zustimmung versagen. Dann bleibt nur die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Datum.

Das Kündigungsschreiben ist eine einseitige Willenserklärung. Die Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit, keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Kündigung vertragskonform ist.

Wollen Sie von den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen abweichen, muss der Arbeitgeber hierzu sein Einverständnis geben. Gibt der Arbeitgeber sein Einverständnis nicht, oder können Sie nicht nachweisen dass der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben hat, könnte dies eventuelle Forderungen seitens des Arbeitgebers nach sich ziehen.

Ich empfehle Ihnen deshalb den Arbeitgeber unterschreiben zu lassen dass er mit der vorzeitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist. Dies entspricht dann hinsichtlich der Vorgehensweise einem Aufhebungsvertrag, nur dass die Initiative von Ihnen ausgegangen ist.

Peter Kleinsorge

Entweder schreibst Du von Dir aus eine fristlose Kündigung, um sofort da raus zu kommen oder wenn es mit beiderseitigem Einverständnis ist, wäre es automatisch ein Auflösungsvertrag.Nur hast Du bei beidem eine Sperre bei der Agentur der Arbeit. Überleg, was Du machst.Kannst Du nur machen, wenn Du 100 % schon ne neue Stelle hast.