Kündigung an Marktleitung oder Geschäftführung richten?

3 Antworten

Die Kündigung wird an die Person adressiert, die dich eingestellt hat. Du kannst als Zusatz schreiben: Marktleitung Frau .... , im Hause - der fairness halber sollte die Marktleitung eine Kopie erhalten, da sie für die Dienstpläne verantwortlich ist und aller wahrscheinlichkeit nach auch die Informationen für das Zeugnis geben wird - viel Erfolg

Das ist egal. Hauptsache die schriftliche Kündigung kommt in den Machtbereich des Arbeitgebers

An den Geschäftsführer - er ist ja der Vertragspartner! Da hast du doch sicherlich eine Adresse.

Wenn du willst, kannst du die Kündigung im Beisein eines Zeugen beim Marktleiter abgeben. Der leitet diese dann ohnehin weiter.