Kündigung trotz Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

6 Antworten

Was wenn ich die Verlängerung unterschreibe? (Hab ich noch nicht) Den noch weiß ich nicht ob zum Zeitpunkt des Ablaufes des 1. Vertrages ich auch was neues habe. Aber die meisten Arbeitgeber möchten momentan keine 4 Wochen auf einen neuen AN warten.

Ein befristeter Vertrag muß weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Er endet mit dem festgelegten Termin. Verlängerungen gelten mit Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag, nicht vorher. Wenn Du dort nicht mehr länger arbeiten willst, laß es bleiben. Laß den Vertrag auslaufen, unterschreib nichts und fertig. Du kommst bis zum letzten Tag und kannst Dich dann von Deinen Kollegen und Deinem Chef verabschieden. Solltest Du allerdings eine weitere Befristung unterschreiben so achte darauf, daß eine Kündigungsfrist drin steht, die während der Laufzeit gilt. Befristete Verträge kann man sonst in der Regel nicht kündigen (gilt für beide Seiten).

Also im jetzigen Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. Monatsmitte. Denke das wird auch im neuen dann stehen, wenn ich ihn den unterschreibe.

wenn der Vertrag befristet ist, bedarf es keiner Kündigung und wenn du die Verlängerung nicht unterschreibst, gilt die auch nicht für dich.

Nic43  22.06.2011, 19:30

Aber es ist doch ein mündlcher Vertrag geschlossen worden. Es bedarf nicht unbedingt der Schriftform, oder?

KyaAhn 
Fragesteller
 22.06.2011, 19:33
@Nic43

Also der erste Vertrag ist schriftlich. Momentan habe ich die Verlängerung nur mündlich.

KyaAhn 
Fragesteller
 22.06.2011, 19:36
@Nic43

Heißt, also egal wie ich es momentan mache... ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist?

KyaAhn 
Fragesteller
 22.06.2011, 19:38
@DPawi

Ah aber wenn ich das richtig lese dann bedarf es auf jeden Fall der Schriftform. Wenn ich dann nicht antrete ist es meine Entscheidung.... hmmm

KyaAhn 
Fragesteller
 22.06.2011, 19:34

Was wenn ich die Verlängerung unterschreibe? (Hab ich noch nicht) Den noch weiß ich nicht ob zum Zeitpunkt des Ablaufes des 1. Vertrages ich auch was neues habe. Aber die meisten Arbeitgeber möchten momentan keine 4 Wochen auf einen neuen AN warten.

Ein befristeter Vertrag bedarf keiner Kündigung.