Kündigung Rentenversicherung

10 Antworten

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten. Ja, Du kannst die Versicherung einfach beitragsfrei stellen oder auch kündigen.

Ein Teil des Gelds ist damit futsch, egal ob Du die Versicherung beitragsfreis stellst oder kündigst.

Wahrscheinlich kannst Du die versicherung gar nicht beitragsfrei stellen, weil die mindeste beitragsfreie Versicherungssumme noch nicht erreicht ist.

Bei Kündigung bekommst Du den Rückkaufswert. Falls die Kosten geringer waren als der angesparte Wert, bekommst Du Geld zurück, wenn nicht, dann nicht. Wenn Du vorhast später wieder weiter zu zahlen, dann kannst Du die Versicherung evtl. beitragsfrei stellen. Dann wird der o.g. vielleicht vorhandene Wert nicht ausgezahlt, sondern weiter beim Versicherer angelegt.

Eine Rentenversicherung gehört zum Bereich der Lebensversicherungen. Da Sie diese im vergangenen Jahr abgeschlossen haben, legt der Versicherer die anfallenden Kosten, z.B. Vertriebskosten, Abschlusskosten usw. auf die ersten 3 Jahre, ab 2008 auf die ersten 5 Jahre um. In dieser Zeit entstehen nur geringe Sparwerte, wenn überhaupt, die zur späteren Leistung, sprich Auszahlung als einmaliges Kapital oder mtl. Rente, verwendet werden. Nach dieser Zeit werden nur noch die jährlich anfallenden Verwaltungskosten von den mtl. Beiträgen abgezogen, der Rest wird angespart und verzinst bzw. in Fondsanteilen angelegt. Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich und zwar bei mtl. Zahlung mit mtl. Kündigungszeit zur Fälligkeit. Eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge wird es in ihrem Fall nicht geben, da die Kosten noch nicht gedeckt sind. Als Sie die RV abgeschlossen haben, hat es doch sicher einen Grund gehabt, warum Sie diese abgeschlossen haben. Und dass die gesetzliche Rente zukünftig nicht ausreichen wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Wenn Sie also anderwo eine neue RV abschließen wollen, entstehen Ihnen erneut Kosten, die über die ersten 5 Jahre verteilt werden.

Ich würde mir dafür Hilfe bei einem Experten holen, da dir dadurch sonst möglicherweise ein nicht unerheblicher finanzieller Verlust entstehen kann. Spezialisiert auf die juristische Kündigung und Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen ist z.B. www.versicherung-kuendigen.de.vu.

Du kannst jeden VErtrag kündigen. Aber Du machst Verluste, sogenannte Stornokosten.

Um die Verluste zu minimieren würde ich einen Anwalt für Versicherungsrecht empfehlen. Schaut hier: http://www.ciaolv.de

Ja, kündigung oder stilllegung (beitragsfreistellung) jederzeit möglich. Wer berät dich zu einer Versicherung über viele Jahre, die du grad mal ein halbes Jahr aufrecht erhälst...?!

danke also kann ich jederzeit kündigen..? was heißt stillegung nur für eine bestimmte zeit oder..?