Kündigung nach Gehaltserhöhung

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Ich würde mir das sparen. Wenn Du jetzt um eine Gehaltserhöhung anfragst wird die Entscheidung bestimmt nicht sofort fallen. Dann kann es passieren, daß Du die Kündigung einreichen mußt um die Fristen zu wahren, bevor Du eine Antwort bekommst.

Sollte diese früher kommen und positiv sein, bringt Dir das soviel?

Wenn Dein Chef sagt daß die Gehaltserhöhung ab Juli oder August greift kommt es noch auf die Höhe an. Bringt das dann wirklich so viel, verglichen mit dem Ärger den Du dann evtl. hast?

Ich als Chef wäre nicht begeistert, wenn ein MA dem ich eine Woche zuvor eine Erhöhung zugesagt habe, mir die Kündigung überreicht. Ob die restlichen Monate in der Firma dann so toll werden bezweifle ich

Munzel88 
Fragesteller
 13.05.2011, 19:20

Die feine englische Art ist es wirklich nicht. Jedoch sagte mein Chef mir bei Beginn meines Arbeitsverhältnisses schon eine Erhöhung nach 1-1,5 Jahren zu. Doch es kam nichts... Laut meinen Kollegen findenGehaltserhöhungen  in unserem Unternehmen auch nur mündlich statt und treten sofort in Kraft. Und dabei es handelt sich meist um 400,00 € brutto.

Ich könnte also knapp 900 - 1000 € mehr verdienen, sofern die Erhöhung ab Mai ausgezahlt wird....

Zudem verdiene ich jetzt auch nicht wirklich viel, mache quasi täglich unbezahlte Überstunden und habe auch nur 23 Tage Urlaub. (Ist eigentlich keine Rechtfertigung, ich weiß...)

Ich weiß auch nicht so recht. Einen Termin für ein Gespräch habe ich am Montag jedoch schonmal....

Hexle2  13.05.2011, 21:13
@Munzel88

Du bist Dir aber nicht wirklich sicher. Überleg bis Montag nochmal, mach doch einfach eine Liste. Nimm ein Blatt Papier und schreib auf eine Seite, was für die Anfrage spricht und auf die andere Seite was dagegen. Dann kannst Du noch mal abwägen was wichtiger ist.

Wenn Du allerdings in der Vergangenheit wie beschrieben umsonst gearbeitet hast und Dir die Reaktion Deines Chefs nicht viel ausmacht, dann frag ihn.

Wenn Zusagen bei Euch allerdings nur mündlich gemacht werden, schau daß Du Zeugen hast oder bitte außnahmsweise um eine schriftliche Zusage.

Sonst kann es sein, daß Dein Noch-AG sich nach der Kündigung an nichts erinnert. Bei den Kollegen war das ja anders. Sie sind geblieben

eine Forderung diverser Gehaltserhöhung obliegt diverser Kriterien. Sei es, dass sich die Tarife geändert haben, langjährige Betriebszugehörigkeit und/oder besonderer Auszeichnung und Fleiß. Ein Arbeitnehmer kann also, meines Wissens nach, keine Gehaltserhöhung fordern und zeitgleich oder 1 Monat später kündigen. Genaueres sagt dir aber die zuständige Kammer (Handelskammer, Betriebsrat), Arbeitsgericht (Rechtspfleger fragen)

Wenn die Gehaltserhöhung einmal ausgesprochen ist, gilt sie auch.