Kann mein Vermieter verlangen dass ich eine 30 Jahre alte Tür neu lackieren muss?

11 Antworten

Ja, da du sie ja auch 'beschädigt' hast. Aber das kannst du selbst auch machen! Abschleifen und dann einfach wieder lackieren - da is nix dabei.

Du musst die Wohnung so verlassen,wie sie beim Einzug war,und wenn du Aufkleber darauf bappst,die dann bei der Entfernung den Lack beschädigen,ist die Tür neu zu streichen,egal wie alt die Tür ist.

Nein, natürlich nicht.

Es handelt sich um einen Schaden und im Mietrecht gibt es leider keine neuen Sachen so wie bei einem Autounfall. Wenn da ein Kotflügel kaputt gedonnert wird, bekommt der Anspruchsteller eben einen neuen und gut ist.

Im Mietrecht gibt es auch keinen neuen Teppich, nur weil im alten eine Stelle defekt ist.

Also Abzug alt für neu und der Vermieter möge zudem seinen Schaden erst einmal beziffern. Wäre die alte Tür sowieso zu streichen, bekommt er gar nichts. Alles ganz einfach und binde ggf. Deine Haftpflichtvers. mit ein.

Viel Glück.

Du bibip86,Du bist verpflichtet die Tütr so auszubessern das es wie vorher ausgesehen hat! Da Du wie ich es sehe nicht in der lage bist würde ich einen Lackierer anwerben! Der weiss wie man solche alten Lacke anmischt und verarbeitet! Such Dir einen,lass nen Voranschlag machen.Frag bei Deiner haftpfilcht nach.was ich für unwarscheinlich halte das die was übernimmt. Sag dem Lackierer wos lang geht ubd vieleicht macht er Dirs ein wenig billiger wenn Du Ihm ein Esssen bezahlst! Oder Du bist so gut das Du s selber machen kannst ja und Dir vieleicht ein oder 2 Freunde helfen die von so was Ahnung haben in gegenseitiger Freundschaftshilfe! Die Tür muss auf jeden Fall so sein das der Neue nichts bemerkt!

Sie sind verpflichtet, die von Ihnen verursachte Sachbschädigung wieder in Ordnung zu bringen oder durch ein geeignetes Fachunternehmen in Ordnung bringen zu lassen. Im Zweifel ist der gesamte Türanstrich wieder neu herzustellen und wenn es denn garnicht mehr passen will, im Zweifel auch noch die zugehörige Zarge!