Kündigung der Arbeit per Einschreiben?

5 Antworten

Wenn Du die Kündigung nicht selbst abgeben willst und sie mit der Post schickst, musst Du die Postlaufzeit beachten und Du solltest den Brief per Einwurfeinschreiben schicken.

Beim Einschreiben mit Rückschein kann es passieren, dass der Brief auf der Post liegt und nicht oder zu spät abgeholt wird. Er ist dann evtl. zu spät oder gar nicht eingegangen.

Beim Einwurfeinschreiben ist die Kündigung zugestellt, wenn der Briefträger sie in den Postkasten des Empfängers wirft (wird vermerkt). Da bist Du sehr viel sicherer als mit Rückschein.

Nein, definitiv nicht. In der gerichtlichen Praxis erweisen sich immer wieder Kündigungen die in jeglicher Einschreiben Form übergeben werden sollen als extrem problematisch.

Anders formuliert, können extrem problematisch sein. Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier um den Fall der Eigenkündigung. Dann bleibt immer noch das Problem des genauen Zugangs und der Berechnung. Es wäre aber relativ unüblich, wenn der Arbeitgeber den Zugang bestreitet. Würde es hier zu kommen, wäre dies allerdings nur schwierig in den Griff zu bekommen. Im Extremfall kann der Postbote, so denn es überhaupt zu einer Beweisaufnahme kommt und so denn der Postbote sich überhaupt erinnern kann maximal aussagen, dass er in irgend ein Briefkasten irgendetwas eingeworfen hat. Dies ist schlicht kein Nachweis des Zugangs.

Idealerweise löst man dies durch die Übermittlung per Boten oder persönliche Übergabe gegen Bestätigung. Ansonsten gibt es mittlerweile gute Kurierdienste. Nur für den Fall, dass keine Probleme zu erwarten sind, es schlicht also nicht so wichtig ist, kann überhaupt über ein Einschreiben nachgedacht werden

Am besten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen.

Wenn du das per Einschreiben schicken willst, dann immer als Einwurf-Einschreiben. Das gilt nämlich in dem Moment als zugestellt, wenn der Postbote den Einwurf beim Empfänger dokumentiert. Wird das ES mit Rückschein vom Empfänger nicht angenommen oder nicht bei der Post abgeholt, ist es nicht zugegangen und man verpasst womöglich die Kündigungsfrist.

Du kannst natürlich auch die Kündigung persönlich abgeben und Dir den Erhalt per Unterschrift bestätigen lassen. Geht vielleicht sogar schneller und ist billiger.

Beim Einschreiben kann man ja auch nicht sicher sein, was genau Du mit Einschreiben verschickt hast...

Wenn Du aber Dir noch auf einem zweiten Blatt eine Unterschrift geben lässt, dass Die Kündigung entgegengenommen wurde, dann ist das eindeutig.

Familiengerd  12.03.2018, 19:40
Beim Einschreiben kann man ja auch nicht sicher sein, was genau Du mit Einschreiben verschickt hast...

Dafür (für den Inhalt) sollte man selbstverständlich einen Zeugen haben!

Wenn Du Deinem Arbeitgeber misstraust, am besten persönlich übergeben und direkt den Empfang schriftlich bestätigen lassen.

Ansonsten Einschreiben mit Rückschein und falls Dir das nicht sicher genug ist, besorge Dir mindestens 1 Zeugen, der bestätigen kann, dass in dem Brief die Kündigung drin war.

Familiengerd  12.03.2018, 19:36
Einschreiben mit Rückschein

Nein.!

Wenn Einschreiben, dann als Einwurfeinschreiben!

Wenn ein Einschreiben mit Rückschein nicht angenommen oder bei Benachrichtigung nicht bei der Post abgeholt wird, ist das Schreiben nicht zugestellt.

DarthMario72  13.03.2018, 07:59
Ansonsten Einschreiben mit Rückschein

Nope, genau das nicht! Wenn per Einschreiben, dann immer als Einwurf-Einschreiben. Das gilt nämlich in dem Moment als zugestellt, wenn der Postbote den Einwurf beim Empfänger dokumentiert. Wird das ES mit Rückschein vom Empfänger nicht angenommen oder nicht bei der Post abgeholt, ist es nicht zugegangen und man verpasst womöglich die Kündigungsfrist.