Kündigung durch Arbeitnehmer falsche Firmierung?

6 Antworten

Ohne Kenntnis der Details kann man lediglich auf § 133 BGB verweisen:

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Nicht jeder Tippfehler macht die Kündigung gleich unwirksam.

Wahrscheinlich ist die Kündigung wirksam. Das hängt allerdings von der genauen Formulierung ab.

Von welcher Formulierung meinst du ?

@niko987

Die der Adresse.

Die der Adresse.

Dass evtl eine falsche Adresse gewählt wurde, spielt für die Wirksamkeit der Kündigung keine Rolle.

Die Kündigung hat den Adressaten erreicht. Und hier ist offensichtlich, worum es geht.

Die Kündigung ist - nach der Schilderung - mit Sicherheit nicht unwirksam.

Kann schon sein, aber damit geht die Firma das Risiko ein, dass du krank machst.

Lass dich nicht auf eine Vertragsaufhebung ein, es sei denn, du hast schon was Neues. Ansonsten bekommst du kein Arbeitslosengeld.

Er hat bereits eine neue Stelle, sodass es ein fließender Übergang ist.

Jedoch ist das natürlich dann blöd für ihn..

@niko987

Dann soll ein einen Aufhebungsvertrag machen.

halten wir mal fest, angekommen ist die Kündigung

die Frage ist, an welche Person ist die Kündigung adressiert?

sowas nennt sich Formfehler und die HR-Abteilung kann Recht haben

sowas nennt sich Formfehler und die HR-Abteilung kann Recht haben

Wohl kaum!

Hier ist offensichtlich, worum es geht.

Die Kündigung ist - nach der Schilderung - mit Sicherheit nicht unwirksam.

Wenn du die Kündigung an denjenigen geschickt hast, der in deinem Arbeitsvertrag steht, bist du auf der sicheren Seite. Die Firma hat die Kündigung ja auch bekommen.