Was passiert mit den Kontoauszügen bei einem Weiterbewillungsantrag Hartz4?

7 Antworten

So lange noch irgendwelche Nach- oder Rückforderungen zu deiner Leistungsangelegenheit kommen können, wird deine Akte nicht geschlossen. Deine Kontoauszüge sind Teil der Akte. Wie will man sonst prüfen, ob Zahlungseingänge auf deinem Konto zu verzeichnen waren, oder ob evtl. die Kosten der Unterkunft zweckentfremdet wurden?

Bei einer Arbeitsaufnahme bist du verpflichtet, diese anzuzeigen. Da du für den ersten Monat der Arbeit in der Regel noch Leistungen bezogen hast, musst du diese je nach Auszahlungszeitpunkt deines ersten Gehalts ja zurück erstatten.

wann werden die gelöscht?? (abgegeben Kontoauszüge) Wenn ich wieder Arbeite wird es gelöscht oder muss ich dort ein schreiben schicken mit der bitte um löschung der auszüge oder ist dies generell nicht möglich?

@limette24

Überall heißt es: wrid nach...... gelöscht. Ob das stimmt, kann man sicher bezweifeln. Ich gehe davon aus, dass gar nichts gelöscht wird.

Ja, für jeden Leistungsemfäger ist eine Akte angelegt, Zusätzlich wird jeder Leistungsemfänger dateimässig bei der ARGE in ihren PCs geführt. Wenn man Arbeit gefunden Hat, dann muss man als ehemaliger Leistungsemfänger nur eine schtiftliche Änderungsmitteilung zusenden.

Grundsätzlich gilt, dass eine ARGE nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Zulässig ist die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen insbesondere bei der erstmaligen bzw. erneuten Beantragung von Leistungen, zur Klärung einzelner Angaben, wenn alternative Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung fehlen, oder bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Kopien einzelner Kontoauszüge dürfen nur dann zur Akte genommen werden, wenn sich aus diesen ein leistungsrelevantes Datum ergibt. Zudem haben Sie grundsätzlich das Recht, Buchungstexte von geringfügigen Soll-Buchungen zu schwärzen.

Sozialdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie diese von der ARGE für die Aufgabenerfüllung benötigt werden (§ 84 II SGB X). Nach Einstellung der Leistung, sind die Daten grundsätzlich nach 5 Jahren zu löschen. Einen Antrag auf Löschung Ihrer Daten, brauchen Sie nicht zu stellen. Die Löschung muss automatisch erfolgen.

https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf

Sorry....soll heissen Leistungsempfänger....das p vergessen!!!!

Eigentlich reicht es, wenn die Kontoauszüge einmal kontrolliert werden. Das wird dann dokumentiert. Wenn nix darauf festgestellt wird, müssen sie nicht in der Akte bleiben.

Allerdings wollen div. Sachbearbeiter auf Nummer sicher gehen, um ihre Entscheidung nachvollziehbar zu machen, und bewahren sie auf. Der Streit darum, ob das erlaubt ist oder nicht, ist bislang ungeklärt. Du kannst aber alle nicht relevanten Angaben auf den Auszügen schwärzen. Die Kontobuchungen werden auf keinen Fall elektronisch gespeichert - die haben besseres zu tun, als unnötig Zahlen abzutippen.

die Kontoauszüge werden benötigt um zu sehen, wann du Einkommen , bzw. wann dir von wem Geld überwiesen wurde!! Die kommen dann in deine Leistungsakte zu den anderen Antragsunterlagen. In dem Moment wo du Arbeit aufnimmst werden die Unterlagen natürlich nicht vernichtet, kann ja sein, das du im lfd. Jahr wieder arbeitslos wirst!! Es gibt allerdings Fristen, wonach Unterlagen dann vernichtet werden!

Wann die Akte komplett gelöscht wird, weiß ich leider nicht. Kannst Du bestimmt beim Amt erfragen. Die Kontoauszüge bleiben in Deiner Akte. Wenn Du jetzt mal über zwei oder drei Jahre keine Leistung beziehst und danach dann wieder, musst Du zwar einen kompletten Neuantrag stellen. Doch die alte Akte ist noch im Archiv.