Kündigung befristeter Vertrag Wohnungswirtschaft Niedersachsen
Hallo,
ich habe eine recht spezielle Frage. Ich bin in einem Wohnungsunternehmen ein Jahr lang befristet beschäftigt gewesen. Nun wurde der Vertrag um 5 Monate verlängert bzw. wurde ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen. Zu Kündigungsfristen wurde vertraglich nichts vereinbart. Ich habe jetzt eine andere unbefristete Stelle in Aussicht und befürchte, dass sich der AG nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Ich habe jetzt gelesen, dass im Manteltarifvertrag stehen soll, dass auch befristete Arbeitsverträge mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden können. Mir liegt der Tarifvertrag leider nicht vor und ich möchte den AG auch nicht unbedingt danach fragen.
Kann mir das jemand so bestätigen oder einen link geben, wo der Tarifvertrag einsehbar ist? Ich habe stundenlang gesucht und nix finden können.
Besten Dank im voraus!
2 Antworten
Wenn aber im Arbeitsvertrag nichts über die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart wurde, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
nein, glaub ich nicht.
Obige Aussage ist von einem Rechtsanwalt.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin/
z.B. im Mietrecht gibt es auch Regelungen, die nur gültig sind, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind.
Also ich habe jetzt doch einen Auszug aus dem Tarifvertrag gefunden. Da ist eben vereinbart, dass der AN mit der Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen kann. Es steht nicht explizit dabei, dass das für unbefristete Verträge gilt. Greift diese Frist nun auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis? Das Unternehmen unterliegt auf jedem Fall diesem Tarifvertrag.
Im Vertrag ist aber z.b. auch nichts bzgl. Urlaubstagen etc. vereinbart, weil das ja alles im Tarifvertrag geregelt ist. Im Tarifvertrag steht ja anscheinend auch etwas zu den generellen Kündigungsfristen. Kann es nicht sein, dass es da auch eine Regelung für die befristeten Arbeitsverträge gibt?