Kündigung befristeter Vertrag Wohnungswirtschaft Niedersachsen

2 Antworten

Wenn aber im Arbeitsvertrag nichts über die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart wurde, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/08/befristeter-arbeitsvertrag-kundigung-moglich/

xyzhottiexyz 
Fragesteller
 28.04.2014, 11:33

Im Vertrag ist aber z.b. auch nichts bzgl. Urlaubstagen etc. vereinbart, weil das ja alles im Tarifvertrag geregelt ist. Im Tarifvertrag steht ja anscheinend auch etwas zu den generellen Kündigungsfristen. Kann es nicht sein, dass es da auch eine Regelung für die befristeten Arbeitsverträge gibt?

Also ich habe jetzt doch einen Auszug aus dem Tarifvertrag gefunden. Da ist eben vereinbart, dass der AN mit der Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen kann. Es steht nicht explizit dabei, dass das für unbefristete Verträge gilt. Greift diese Frist nun auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis? Das Unternehmen unterliegt auf jedem Fall diesem Tarifvertrag.