Kündigungsfristen einer befristeten Elternzeitvertretung?

2 Antworten

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http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Nur wenn im befristeten Vertrag die Möglichkeit der Kündigung vereinbart ist dann ist er auch zu kündigen.

Ohne eine Vereinbarung bleibt bloß die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.

Prinzipiell läuft Vertrag bis Ende der Befristung. 3 Monate vorher bei Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, dann ab Ende arbeitslos. Nicht vergessen!

Und dann: natürlich kann jeder, also Du und auch der AG, den Vertrag jederzeit vorher kündigen. Unter Einhalten der Fristen. Die entweder im Vertrag stehen.. oder w enn da nicht, dann gilt automatisch gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzen.

Hast Du richtig erkannt. Wenn nix anderes vereinbart, dann gilt gesetzlich!

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Maximilian112  15.11.2013, 19:59

Wenn nix anderes vereinbart, dann gilt gesetzlich!

Das ist falsch. Wenn nix vereinbart dann ist ein befristeter Vertrag nicht zu kündigen. Das Teilzeitbefristungsgesetz ist heranzuziehen.

Gugu77 
Fragesteller
 15.11.2013, 20:07
@Maximilian112

ja genau, das habe ich gerade geschrieben und es mir schon gedacht... Danke Maximilian!

Gugu77 
Fragesteller
 15.11.2013, 20:06

Hallo, danke für die schnelle Antwort! Hmm.... Bist du sicher, dass ich früher aus einem zeitlich befr.Vertrag raus kann? Es gibt da noch das Teilzeit-und Befristungsgesetz §15 (Ende des Vertrages wann vereinbart kalendermäßig)... Ohne eine vertraglich festgelgte Kündigungsfrist hat es auf mich den Anschein gemacht, dass es nicht geht und der §622 da vielleicht eher nicht gilt...