Kündigung als Geschäftsführer per E-Mail?
Hallo, ich als Geschäftsführer wurde von der Gesellschafterversammlung per E-Mail gekündigt, Die Mailadresse läuft auf eine Firma ,wird aber von mir seit Jahren genutzt. Geht das? Als nächstes erwarte ich eine persönliche Zustellung durch Boten. Gilt dann die Uhrzeit der Zustellung als zugestellt ? oder wann ich sie lesen konnte.Die Firma will sich um ausstehende Lohnzahlungen drücken, da ich insolvents anmelden wollte.
7 Antworten
Bei Zustellung zählt das Datum, aber eine Kündigung in elektronischer Form ist unwirksam.
Was ich grad fand:
http://www.arbeitsrechtberlin.net/kuendigung/
da steht:
"
„Schriftlich“ ist eine Kündigung nur dann, wenn der Kündigungsberechtigte eigenhändig seine Unterschrift unter den Kündigungstext geschrieben hat. Deshalb kann eine Kündigung per Telefax, Computerfax, Email oder mündlich keine schriftliche Kündigung im Sinne von § 623 BGB sein. In § 623 BGB ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist."
Eine Kündigung muss durch den Kündigungsgberechtigten eigenhändig unterschrieben sein, deshalb ist eine Kündigung in elektronsicher Form unwirksam. Bei Zustellung zählt das Datum.
Was bei Geschäftsführern nicht zwanghaft so ist. Theoretisch geht hier jede Art der Kündigung, sofern es der Vertrag zulässt, schriftlich, mündlich, per SMS oder Fax... Der Möglichkeiten gibt es hier viele ;)
Bei einem Geschäftsführer läuft es im Regelfall anders als bei einem normalen Arbeitgeber.
Hier gilt, dass du erst als Geschäftsführer abberufen wirst und zusätzlich dein Dienstverhältnis gekündigt werden muss, sofern es keine Koppelungsklausel gibt.
Die Form der Kündigung sollte aus deinem Vertrag hervorgehen. Anders als bei nicht-leitenden Angestellten kann der Geschäftsführer im Zweifel auch mündlich gekündigt werden, wenn es der Vertrag her gibt.
Weitere Infos dazu findest du z.b. unter http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Kuendigung.html#
Sofort Anwalt aufsuchen.
Hallo, ich als Geschäftsführer wurde von der Gesellschafterversammlung per E-Mail gekündigt
Nein. Eine Kündigung hat als Formerfordernis die Schriftform, und nicht die Textform. Eine Kündigung per Mail ist demzufolge rechtsunwirksam.
Als nächstes erwarte ich eine persönliche Zustellung durch Boten. Gilt dann die Uhrzeit der Zustellung als zugestellt ?
Ja.
Die Firma will sich um ausstehende Lohnzahlungen drücken, da ich insolvents anmelden wollte.
Unlogisch. Die bestehenden Lohnforderungen bleiben auch in der Insolvenz erhalten. Insofern kannst Du froh sein, wenn Du gekündigt wurdest, weil das auch Deine Haftung als GF auf die Entscheidungen vor Kündigung beschränkt.
Äh - ja. Ich deutete seinen Text auch automatisch als Datum, nicht als Uhrzeit (was aber bei einer Kündigung ja ohnehin irrelavant wäre).
Darf ich mal fragen, wo und was für ein Geschäftsführer Du bist?
Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Die elektronische Form (SMS, E-Mail, Fax) ist ausgeschlossen.
Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen. Was hast Du denn für eine Kündigungsfrist?
Immer gerne deiner Meinung, diesmal allerdings nicht ;)
Die Uhrzeit ist vollkommen irrelevant.