Kreditbürgschaft mit Bürge aus dem Ausland

3 Antworten

Die Banken erwarten, dass der Bürge einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Manche setzen zusätzlich noch die deutsche Staatsbürgerschaft voraus.

Denn: Was nützt ein Bürge dem Gläubiger, wenn er ihn in Ernstfall nicht greifen kann.

Den wird die Bank nicht akzeptieren. Die Schufa greift z.B. nicht in der Schweiz.

-die Bank kann auch auf einen Bürgen im Ausland schlecht zurückgreifen.

Die Erfahrung sagt dass nicht mal jemand aus dem EU Ausland angenommen wird. Mit der Schweiz wird das dann leider noch schwieriger...