Krankenkassenbeitrag bei Rentner der Selbstständig ist

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an, ob Du als hauptberuflich Selbständiger angesehen wirst oder als nicht hauptberuflich Selbständiger. Dies kann und darf nur die Krankenkasse in einem Statusfeststellungsverfahren beurteilen.

Hast Du die Zugangsvorraussetzungen zur Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt?

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Nichthauptberuflich selbständig und pflichtversicherter Rentner, wenn KVdR erfüllt. Folge: KV und PV werden von der Rente berechnet und vom RVT einbehalten. Dein Anteil: 8,2% KV, 0,975% PV. Die Einkünfte aus der Selbständigkeit werden mit 15.5% zur KV und 1,95% zur PV verbeitragt, diese Beiträge zahlst Du komplett alleine.

  2. Hauptberuflich selbständig: Deine freiwillige Versicherung als Selbständiger läuft so wie bisher weiter. Du erhältst vom RVT einen Beitragszuschuß von 7,3% aus der Bruttorente. Das fiktive Mindesteinkommen, aus dem mindestens Dein Gesamtbeitrag berechnet wird liegt bei 1968,75€ bzw. bei Bedürftigkeit bei 1312,50€. Daraus resultiert der Mindestbeitrag von 331,73€ bzw. 221,15€ ohne Krankengeldanspruch.

  3. Nicht hauptberuflich selbständig und KVdR nicht erfüllt: Freiwillige Versicherung als Rentner. Beiträge werden wieder vom Gesamteinkommen berechnet (Gewerbeeinkommen+Bruttorente+sonstiges). Fiktives Mindesteinkommen: 875,00€, Mindestbeitrag: 147,44€. Bei höherem Einkommen als das Mindesteinkommen liegt der Beitrag entsprechend höher: 15,5% aus Renteneinkommen und 14,9% aus sonstigem Einkommen zur KV und 1,95% aus Gesamteinkommen zur PV.

Ontario  01.10.2020, 06:27

Bin Rentner und seit über 20 Jahren selbständig. Aufgrund meines Einkommens zahle ich als freiwillig Versicherter derzeit monatlich 886.--€ Beitrag in die Krankenkasse, ohne Tagegeldanspruch.

50% meiner Jahresrente werden als Betriebseinnahmen angerechnet, welche ich versteuern muss.

Das kommt auf die Art der Selbständigen Tätigkeit an. Ist die Selbständige Tätigkeit in der Landwirtschaft bist Du nicht nicht in der Rentnerkrankenversicherung , sondern in der LKK / LSV pflichtig, ohne weiter Vorausetzungen. Ist die selbständige Tätigkeit gewerblich und unter 16 h / Woche bist Du normal in der KVDR . Ist die Tätigkeit mehr als 16 h / Woche und begründet keine Versicherungspflicht bist Du als Rentner weiterhin privat versichert. Unter Umständen kannst Du in der KVDR bleiben aber zu eine erhöhten Beitrag , es kommt also auf den Konkreten Einzelfall und die Art der selbst. Tätigkeit an.

Gute Antworten. Ich persönlich finde es Sch.., dass

  1. Firmen angebliche Subunternehmer in eine Scheinselbstständigkeit treiben,
  2. das Arbeitsamt zwecks Senkung der offiziellen Arbeitslosigkeitszahlen eben dieses tun, halt mit Zuschüssen,
  3. Menschen, die ihre Selbstständigkeit wirklich freiwillig ausgeübt haben, nur den Buchungsvorgang "Kasse an Joppe" kannten,
  4. das all diese Menschen heute mit der Rente die Arschkarte haben,
  5. dass im Zweifelsfall all die anderen mit geregeltem Arbeitsverhältnissen für diese Gruppen entweder über erhöhte Beiträge und/oder Steuern den Ausgleich dafür schaffen müssen.

Wenn du vom Status her selbständig bist, wird dein gesamtes Einkommen zur Bemessung des Krankenversicherungsbeitrag berechnet. Von der Rentenversicherung erhältst du dann einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Sofern unter 375 Euro pro Monat im Schnitt nichts. Exakter ist noch Kunterbunt23