Krankenkassen wechsel möglich trotz schulden bei jetziger?

5 Antworten

Wird sie 100%ig ablehnen. Als Selbstständiger benötigt man übrigens nicht zwingend eine private KV

Nun hat er sich frisch Selbstständig gemacht und benötigt dementsprechend eine Privatversicherung.

das ist falsch. man kann sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstzahler versichern lassen. Beitragsgrundlage ist das Einkommen aus der Selbständigkeit.

Kann die neue Krankenversicherung meinen Gatten als "Kunden" ablehnen?

ja natürlich. weil die private Krankenversicherung nach dem Gesundheitsrisiko geht. wenn er schon paar Zimperlein hat, dann ist diese Tür ohnehin zu. ab nem bestimmten Alter sowieso teurer und eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nicht mehr so einfach und ab einen bestimmten Alter sogar unmöglich.

Ist das überhaupt Rechtens das die Krankenkasse eine Ratenzahlung ablehnen kann? 

das wird dich jetzt vielleicht schocken, aber Krankenkassen müssten noch nicht mal eine Mahnung schicken, sondern könnten sogar sofort vollstrecken. Ratenzahlungen und Stundungen sieht der Gesetzgeber bei den Krankenkassen überhaupt nicht vor. wenn Kassen auf Ratenzahlungen oder Stundungen eingehen, dann aus reiner Kulanz. Ratenzahlungen müssen zudem in Relation zur offenen Forderung stehen. d.h. die Schulden müssen in einem Rahmen von 6-12 Monaten abgezahlt sein. d.h. die Rate muss entsprechend hoch sein. wer das nicht bedienen kann, bekommt auch keine Ratenzahlung.

wenn er seine Schulden nicht zahlen kann, mit welchem Kapital will er denn seine Selbständigkeit finanzieren?

die Kasse wird ihn nötigen eine Eidesstattliche Versicherung abzuschließen. dann ist der Geldhahn für Selbständige zu und er kann die Selbständigkeit an den Nagel hängen. und wenns ganz dicke kommt, kann die Kasse eine Zwangsinsolvenz beantragen.

Nun hat er sich frisch Selbstständig gemacht und benötigt dementsprechend eine Privatversicherung.

das ist ausgemachter Blödsinn; man kann auch freiwillig bei deiner GKV sein.

der monatliche Betrag richtet sich nach seinem Einkommen; das wird teuer; bei beiden KV´s.

wenn er die ausstehende Summe nicht zahlen kann, womit hat er sich dann selbstständig gemacht?

Klar kann die KV eine Ratenzahlung ablehnen. Zahlt er nicht, werden weitere Schritte eingeleitet, bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid und Pfändung.

Wie kommst du darauf, dass dein Mann sich privat versichern muss, wenn er sich selbständig macht? Er kann auch in der GKV bleiben, als freiwilliges Mitglied. Der Beitrag richtet sich nach seinem Einkommen, wobei Mindesteinkommen vorgegeben sind.

Wenn er es in mehreren Jahren nicht geschafft hat, seine Schulden zu begleichen, mit welchen Mitteln will er sich dann selbständig machen? Kreditwürdig ist er dann sicher nicht.

Und natürlich kann die KK die Ratenzahlung ablehnen. Warum muss sie dem zustimmen?