Nachzahlung in Raten (Gesetz)?

8 Antworten

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung. Wenn solcher gewährt wird, dann mit ordentlichen Zinsen. Zahlst du nicht, kann nach der zweiten Mahnung möglicherweise dein Zähler über Nacht ausgebaut sein und du hast keinen Strom mehr.

Ich vermute mal dass, das inden AGB`s des Stromanbieters steht, dass es nicht möglich ist. Mit deiner Unterschrift hast du das bei Vertragsabschluss besätigt.

Das ist dem Anbieter überlassen, ob er überhaupt eine Vereinbarung mit dir trifft oder nicht, die Anzahl und Höhe der Raten ist eine reine Kulanz Sache. Aber im Normalfall lassen sich die Anbieter darauf ein. Kommt natürlich auch drauf an wie hoch der Betrag ist. Für 100€ macht keiner ne Ratenvereinbarung. Nochmal anrufen und höfflich nachfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Ratenzahlung wäre ja eine Art Kredit
Und dazu kann man ja wohl niemanden zwingen
Manch Anbieter lässt sich drauf ein
Muss aber nicht
Einen kleinen Kredit dafür kannst du vielleicht anders auftreiben

nein, der stromanbieter ist nicht dazu verpflichtet, sich darauf einzulassen. wenn er es aus kulanz macht, schön, wenn nicht, dann pech!

sorry, ist aber so. ggf. kann man sich aber auch anderweilig was holen z.B. bei der bank oder wenn man im leistungbezug ist bei der arge etc....

lg, Anna