Wie umgehen mit Verrechnungsersuchen (Schulden Krankenkasse)?

2 Antworten

Die Verjährung tritt erst ein, wenn die Forderung vier Jahre lang nicht mehr erhoben wurde. Jede Mahnung erzeugt eine neue 4-Jahres-Frist.

Da Vollstreckungsbescheide erteilt wurden, hat die Krankenversicherung vermutlich sogar einen Titel.

Das Verrechnungsersuchen bezieht sich tatsächlich auf die Rente, die ja aber in gewissen Fällen schon vor dem 65. Lj eintreten kann, z.B. Behindertenrente, Unfallrente usw.

Wie meinst Du das mit Titel?

Hallo,m

wenn die Krankenkasse in einem Brief (= Bescheid) den Betrag angefordert hat, verjährt er erst in 30 Jahren. Die 4 Jahre gelten nur, wenn die Krankenkasse gar keinen Brief zu der Forderung verschickt hat.

Das Verrechnungsersuchen der Krankenkasse an dIe Rentenversicherung kann z. B. Auswirkungen haben, wenn er:

  • Übergangsgeld während einer Reha bekommt

  • aus gesunfheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bezieht

Gruß

RHW