Was ist vorrangig wenn man erbt? Hartz4 oder Schulden tilgen von dem Geld?

6 Antworten

Du hast ja zu diesem Themnkomplex schon einige Fragen gestellt.

Was soll man dir raten ohne einen Gesamtüberblick zu haben.

Wärst Du mein Mandant und das Erbe würde mehr als 30.000,- euro ausmachen, kämst Du mit 20.000,- bis 25.000,- Cash aus der Sache raus.

Davon müßtest Du natürlich leben, wenn Du weiter im ALG II bliebest, bis das Schonvermögen erreicht wäre.

Aber anders könntest Du mit den 20.000,- eventuell was neues anfangen, wenn Du das wolltest, oder unbelastet von der schwierigen Situation einen guten Job finden udn als Angestellter arbeiten.

Nochmal der Rat, gehe zu einem Kollegen von mir und lasse Dich beraten.

Berechnet sich nach wie vor mit der monatlichen Grenze des Pfändungsfreibetrages. Wenn du in einem Monat 4000 € kriegst zb bist du deutlich drüber, alles über den Freibetrag darf das Finanzamt erstmal einkassieren. Und der Rest der übrig bleibt (wenn noch was übrig bleibt) wird mit den Hartz4 zahlungen verrechnet sodass du eventuell eine Zeit lang keine Leistungen bekommst

Wie wäre es da bei 10000 € beispielsweise?

Natürlich würde das erst einmal als einmaliges Einkommen zählen !

Aber wenn der Großteil gepfändet würde,kann dir das Jobcenter dieses nicht mehr als Einkommen anrechnen,sondern nur den Teil,der dir auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Dann käme es auf den Restbetrag und die dir monatlich zustehenden Leistungen vom Jobcenter an,wie dieser Betrag dann auf deine Leistungen angerechnet würde.

Liegt der Betrag dann über deinem monatlichen Leistungen,muss dieser zwingend auf 6 Monate verteilt werden,dementsprechend würden dann die laufenden Leistungen gekürzt.

Es stünden dir dann max. 6 Monate x 30 € Versicherungspauschale zu,aber nur,wenn du keinen Job ausübst,denn dann kannst du Freibeträge auf Erwerbseinkommen geltend machen,in diesen ersten 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen,sind diese 30 € schon enthalten.

Danke, aber was hat es da mit der Hälfte des Erbes auf sich?

@vererbenix

50% des Erbes dürfen zum Schuldenabbau benutzt und nicht auf ALG2 angerechnet werden. So verstehe ICH das. Die anderen 50% dürfen angerechnet werden. Da aber jeder ALG2-Empfänger eine gewisse Freigrenze hat, die mit jedem Lebensjahr steigt, dürfte da nicht so viel angerechnet worden sein im Nachhinein.

@GoetheDresden

Mir wurde von Amt gesagt, dass die Freigrenze nur gilt, wenn man Hartz4 beantragt und nicht schon Hartz4 bezieht. Da würde es als Einnahmen verbucht.

@vererbenix

Alles das,was du vor der Antragstellung hast,ist Vermögen,alles was danach kommt,ist entweder laufendes Erwerbseinkommen oder einmaliges Einkommen,welches auf den Bedarf angerechnet wird !

Vermögen darf man nur in einer bestimmten Höhe haben oder sich ansparen,dieser Betrag liegt bei min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt pro vollendeten Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Ich möchte sagen dass sich das hier im dem Beispiel noch anders verhält da die Person ja bereits in der PrivatInso ist, somit MUSSTE die Hälfte zum Schuldenabbau benutzt werden und es durfte auch nur die Hälfte angerechnet werden die übrig blieb... Soo... würdest du jetzt das gesamte Erbe dafür nutzen die Schulden zu bezahlen, kann man dir nichts anrechnen! Weiterhin musst du sogar dein Erbe dafür nutzen die Schulden zu begleichen, kommt hier aber auch wieder auf die Höhe an. Ich habe das gerade als Gläubiger durch, der Schuldner (auch in der Inso) hat geerbt (=Einnahmen) und musste davon jetzt seine Schulden begleichen. Er durfte auch nur das behalten was in seiner Freigrenze liegt, da selbständig waren es hier ca. 900-1200€. Wo das ganze jetzt exakt gesetzlich geregelt stehen müsste kann ich nicht sagen. Du hast doch trotzdem eine Grenze wie viel du dir zu deinem Hartz4 dazu verdienen darfst ergo ist das auch eine Freigrenze in diesem Sinne. Kommst du nun also drüber, wird es angerechnet. Auch bleibt dir für deinen Schuldenabbau eine Freigrenze (in wie weit die beiden nun übereinstimmen weiß ich nicht) alles was darüber geht wird zum Schuldenabbau genutzt. Nun, alles was also über die Grenze geht wird entweder und oder angerechnet / zum Schuldenabbau genutzt.

Sollte ich mich irren, lass ich mich gerne verbessern...

erst Schulden abgelten, dann erst wird Hartz 4 evtl. gekürzt

---- ich würde da aber keinen Trick riskieren, die Zahlen müssen bestimmt belegt werden

Gibt es da eine Verordnung, wonach zuerst die Schulden getilgt werden müssen?

@vererbenix

das weiß ich leider nicht