Krankenkasse wechseln bei Eheschließung?

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wenn ihr beide berufstätig seid, dann kann jeder bei seiner krankenkasse bleiben. die heiratsurkunde und die eventuelle urkunde über die namensänderung nach der eheschließung müsst ihr jeweils beide an die krankenkasse schicken. derjenige der den namen ändert bekommt von der eigenen krankenkasse dann eine neue versichertenkarte.

wenn nur einer von euch beiden berufstätig ist, also du z. B. nach der hochzeit "hausfrau und mutter" bist, dann könntest du zu ihm in die familienversicherung. dazu musst du bei der aok aber nicht kündigen sondern eben nur bescheid geben dass du in die familienversicherung bei der BKK aufgenommen wirst. bei der bkk musst du dann einen familienfragebogen ausfüllen und die bkk gibt dann der aok auch nochmal bescheid ab wann du in der familienversicherung bist.

grundsätzlich kann jeder von euch beiden sofern ihr beide berufstätig seid versichert sein wo er / sie möchte. die krankenkassen haben einheitsbeiträge. manche krankenkassen erheben einen zusatzbeitrag den man dann aus eigener tasche zahlen muss zusätzlich zu den krankenkassenbeiträgen die vom gehalt abgehen. darüber solltest du dich auf jeden fall informieren wenn du einen krankenkassenwechsel anstrebst.

ich wünsch euch eine tolle hochzeit und alles liebe!

Wenn ihr beide Berufstätig seit, ändert sich erst mal nichts. Jeder entscheidet wo er versichert ist. Wenn einer kein sozialversicherungsprflichtiges Einkommen hat, dann ist er kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse des Ehepartners mitversichert und muß darüber die eigene Krankenkasse informieren und damit kündigen. Anders sähe es bei privat Versicherten aus. Ihr könnt Euch überlegen ob Du aus der AOK in eine günstige BKK wechselst oder andersrum, je nach Bundesland und Krankenkasse. Dazu empfehle ich einen neutralen Berater. Denn manche Krankenkassen wollen den Eigenbeitrag haben und andere schicken statt einer etnsprechenden Rechnung einen Scheck.

Hallo,

für eine Antwort benötigt nman mehr Infos:

  • beide Arbeitnehmer? Bruttoverdienst bei beiden über 450 Euro monatlich?

  • Ist jemand Schüler oder Student? Bisher selber Mitglied oder über dieEltern kostenlos versichert?

  • arbeitslos? Mit oder ohne Leistungsbezug?

In bestimmten Konstellationen muss die bisherige eigene Mitgliedschaft gekündigt werden (Kündigungsfristen!).

Gruß

RHW