Krankengeld keine Rückwirkende zahlung?

2 Antworten

Verstehe ich das richtig, dass du Beitragsrückstände bei der AOK hattest und bis alles abbezahlt war, die Leistungen geruht haben und du deswegen nun kein Krankengeld bekommst? 

Wenn ja, rate ich dir, dich zu wehren. Es gibt ein Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) aus 2016, dass die Kassen dazu verpflichtet, zu prüfen, ob wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit besteht. Das Urteil lautet: BSG vom 8.3.2016, B 1 KR 31/15 R. Ich kenne jetzt keine Details zu deinem Fall, aber dieses Urteil hätte zur Folge, dass die die Leistungen nicht ruhend stellen dürfen und dann auch zahlen müssten.

Unabhängig davon - wie kann man denn als Angestellter Beitragsrückstände haben? Die Beiträge muss doch der Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse abführen?

JB2007 
Fragesteller
 21.08.2017, 13:34

Ja so war es.Ist wirklich etwas undurchsichtig geschrieben,Sorry bin wohl etwas aufgeregt deswegen. um mich zu erklären Habe im Februar 2016 nach Erziehungsjahr mich wieder auf Arbeitssuche begeben.Hin und her bekam einen Job im Bestattungswesen ab dem 1.März 2016. Leider gehöre ich zu den Menschen die viel Vertrauen in meine Umwelt steckt und auch gleich mit der harten realität konfrontiert wurde. Denn mein darmaliger Chef hatte mich nur auf einen Minijob angemeldet was ich erst durch die Krankenkasse erfahren habe. Da nach 4 Monaten ein Schreiben kam androhung zur Kündigung . Auf ein Gespräche mit Chef das ja was anderes ausgemacht war und  das so auch im Vertrag stand der (ja Kopfschütteln) noch bei ihm lag hatten wir nur einen vorläufigen Vertrag gemacht.Vertrag wollten wir später Aufsetzen weil er unbedingt eine Kraft brauchte. Egal landete dann vor Gericht leider hab ich das nicht gewonnen wegen meiner Blauäugigkeit. Jetzt kam daurch die offenen Beiträge zu stande von 4 Monaten+ Mangebüren. Die Kasse und ich handelt darauf hin eine Ratenzahlung aus die ich auch bis dieses Jahr März bezahlen konnte, jetzt kommt mein neuer Chef ins Spiel der uns ab März 2017 nur noch bedingt bezahlt hat. Wie oben beschrieben. Auch versucht der Kasse die Notlage zu erklären das ich umgehend wenn  mein Lohn wieder kommt den rest von noch 200 Äpfelstücke auf einmal zu zahlen damit das vom Tisch ist das haben sie auch bewilligt. Jetzt durch die Krankschreibung und Krankengeld kam das wieder zur Sprache ,so wie der Satz der ruhenden leistungen auf grund des ausbleibens der letzten Zahlung. Jetzt habe ich zum 31.07.2017 fristlos gekündigt weil gar kein Geld mehr kam das habe ich auch gemeldet der Kasse so wie dem AA. Am 02.08.2017 kam dann mein Geld auf eine Drohung vom Anwalt. Damit habe ich umgehend meine schulden bei der AOK bezahlt. Die Bearbeiterin sagte mir immer wieder wenn das bezahlt ist brauche ich nur auf den Knopf drücken und das Krankengeld von drei wochen wird mir Überwiesen mir würden keine Nachteile entstehen. Nach dem ich dann angerufen hatte um nach 14 tagen zu fragen was da los sei, wude mir mitgeteilt das ich am 02.08.2017 zwar Überwiesen habe aber ich ja zum 01.08.2017 wieder Gesundgeschrieben war und bis 2.8. die Leistungen ruhten und Kankengeld nicht rückwirkend bezahlt wird, hätte keinen Anspruch weil ja auch das Geld erst nach der Gesundschreibung ein ging. Ich hätte wirklich weinen können ich hatte der AOK die lage erklärt sie wusten davon.Und nun steh ich da mir fehlen jetzt drei Wochen Geld das ich weder von Exchef bekomme noch von der Kasse. Und ich habe auch meine Krankenscheine am selben Ausstellungstag persönlich abgegeben. Ich hoffe das ich mich etwas verständlicher ausgedrückt habe. Werde aber einen Widerspruch dagegen einlegen. Lieben dank noch mal für die rasche Antwort. Lg

Pasha78  21.08.2017, 15:36
@JB2007

Ok, danke nochmal für die Klarstellung.

Wenn du noch ein kleines Kind hast, hast du ja gleich noch ein zweites Argument, dass die Kasse dich nicht hätte leistungsfrei stellen dürfen. Schreib das mit in deinen Widerspruch hinein.

Viel Erfolg!

wirrer schlecht lesbarer text.

kann daher nur raten.. wer krankengeld bezieht und die notwenigen bestätigungen nicht pünktlich vorlegt, verliert seinen anspruch...