Krankengeld bei kurzer Betriebszugehörigkeit?

5 Antworten

Die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers für die ersten 6 Wochen bei AU greift erst, wenn Du mindestens 1 Monat beschäftigt warst. In den ersten 4 Wochen gibt es bei AU sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Bitte dort anrufen und den Auszahlschein anfordern!

Sprich mit deiner Krankenkasse, Die können dir sagen,wer jetzt zahlt.

Da muss man nicht die Krankenkasse anrufen, um zu erfahren, wer zahlt, sondern man informiert die Krankenkasse, dass sie zu zahlen hat!

Der Arbeitgeber leistet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Beschäftigungsdauer; bei Erkrankung in dieser Zeit leistet die Krankenkasse Krankengeld (muss aber selbstverständlich darüber informiert werden)!

@Familiengerd

Natürlich muss man die KK anrufen. Das würde ich als erstes machen, nicht bei GF fragen, Die KK ist dafür Ansprechpartner.

@Kleckerfrau

Richtig lesen, bitte!

Ich habe nicht geschrieben, man müsse die Krankenkasse nicht anrufen, sondern ich habe geschrieben, man müsse nicht anrufen, um zu erfahren, wer zahl!!

Nach so kurzer Zeit im Betrieb ,bekommst du weder Lohnfortzahlung ,geschweige Krankengeld.Das Jobcenter kann dir da auch nicht helfen,du musst halt versuchen das du arbeiten kannst,ansonsten bekommst du auch nur Geld für die Zeit wo du gearbeitet hast.

Warum verunsicherst Du den Fragesteller mit Deinem Unwissen? Natürlich gibt es bei Arbeitsunfähigkiet Geld, in diesem Fall Krankengeld von der Krankenkasse. Was sollte dagegen sprechen?

Genau wie Kunterbunt23 geschrieben hat:

Du solltest besser gar nichts antworten,wenn Du keine Ahnung hast und nur spekulieren kannst, als solchen Unsinn zu verzapfen!

Ich habe erfahren, dass es die Lohnfortzahlung erst ab 4 Wochen Betriebszugehörigkeit gibt. Krankengeld theoretisch aber erst ab der 6. Woche Krankheit.

Das ist richtig.

In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung erhält man Krankengeld von der Krankenkasse.

Die 5. und 6 Woche zahlt dann der Arbeitgeber und danach wieder die Krankenkasse.

Was sollte ich jetzt machen? Bekomme ich Krankengeld?

zur Krankenkasse gehen.

Sollte ich mich beim Jobcenter vorsichtshalber melden um überhaupt meine Miete im nächsten Monat zahlen zu können?

Sind nicht zuständig.

Hallo,

ab Tag nach der ärztlichen Feststellung zahlt die Krankenkasse auf Antrag Krankengeld. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn der Krankenkasse gemeldet wurde/wird (ggf. nachweisbar!).

Ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. In der Probezeit kann das zur Kündigung führen. Die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab diesem Tag dem Arbeitgeber nachweisbar einreichen.

Das Krankengeld wird nach § 47 SGB V aus dem erarbeiteten Verdienst vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Die Krankenkasse schreibt hierfür den Arbeitgeber an. Das Krankengeld wird immer als Wert für Kalendertage berecnet.

Gruß

RHW