Kosten beim verlieren eines Prozesses?
Hi, es geht mir hierbei nur um die Kosten die auf Person a zu kommen würden, also den reinen Geldwert.
Vielen Dank.
Person A bekommt von Firma B über ein Inkassounternehmen einen Brief mit Zahlungsauforderung von der Summe XY.
Person A zeigt daraufhin diese Firma an und behauptet er hätte den Grund der Rechnung nie in Anspruch genommen (Scam). Er geht ohne Anwalt zur Polizei.
wenn Person A jetzt den Prozess verliert, welche Kosten hat sie dann ungefähr?
Sind das dann nicht die Verfahrenskosten (Anzeige und das von Inkassounternehmen) + die Ursprüngliche Schuldmenge? Wieviel wäre das ungefähr?
Geht um nen Kumpel
Danke falls es jemand weiß
MFG Selemin
Wie hoch ist die Summe XY?
Knapp 200€
4 Antworten
Du verwechselst Zivilrecht und Strafrecht. Person A wir zivilrechtlich verklagt. Eine Anzeige bei der Polizei hat damit nichts zu tun. Wichtig ist allein, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Dann müsste die Gegenseite vor Gericht ziehen und das ist ja erst einmal die Frage, ob sie das wirklich tut.
Das strafrechtliche Verfahren kostet Dich als Geschädigten nichts. Dafür hast Du auch keinen Anspruch und es kann von der Staatsanwaltschaft auch eingestellt werden.
Das zivilrechtliche Verfahren kostet Geld wenn Du es nicht gewinnst. Verfahrenskosten sind dann Gericht + Dein Anwalt + Anwalt der Gegenseite und natürlich der Streitwert selber. Da sollte man daher auch nur streiten, wenn es strittig ist und man gute Karten hat.
Die Polizei hat dabei nichts zu tun.
Wenn du einem Mahnbescheid widersprichst (oder im vorfeld erklärst nicht zahlen zu werden) kann Zahlungsklage eingereicht werden. Die Kosten ergeben sich aus dem Streitwert. Hier kannst du das berechnen:
https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp
Wenn du gewinnst zahlst du gar nichts, selbst dein eigener Anwalt muss von der Gegenseite bezahlt werden (du musst ihn allerdings vorraus strecken).
Grundlage:
Zivilverfahren
Streitwert: 200,00 €
1 Verhandlungstermin (Präsenztermin), keine Zeugen, keine Sachverständigen- und Dolmetscherkosten
Erledigungsart: Endurteil
Kostenentscheidung: Kosten trägt der Beklagte
Gerichtskosten:
3,0 Gebühr (Nr. 1210 KV GKG) 114,00 €
Kosten eigener Anwalt:
1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) 63,70 €
1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) 58,80 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) 20,00 €
Zwischensumme: 142,50 €
Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) 27,07 €
Gesamtsumme: 169,57 €
Rechtsanwaltskosten Gegenseite:
s. Kosten eigener Anwalt
Gesamtkosten des Zivilverfahrens: 453,14 €
Alle Angaben ohne Gewähr!
Gerichtskosten ist auch nicht viel. Aber die werden mit Anwalt kommen und den zahlst du dann auch.
Das werden dann paar Hundert Euro sein insgesamt.