Inkassogebühren bei minderjähriger Schwester?

5 Antworten

  • Ohne Zustimmung der Eltern kommt gar kein wirksamer Vertrag zustande. Auch der Taschengeld-Paragraph kann keine Anwendung finden, da die Leistung nicht bewirkt ist. Ergo ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann widerrufen werden (was man auch tun sollte)

  • Selbst wenn der Vertrag wirksam wäre - ohne Mahnung liegt in den meisten Fällen kein Verzug vor. Ohne Verzug gibt es keine Grundlage zur Erstattung der Inkassogebühren
  • Selbst wenn Verzug vorliegen würde - Inkassogebühren sind zumindest ind er Höhe kaum durchsetzbar und können ohne große Probleme zurück gewiesen werden.

Das ist zu viel und außerdem  würde ich erstmal prüfen ob das Inkasso Büro bzw da wo sie bestellt hat ein  title vom Gericht vorliegt was ich zu bezweifeln wage.Den nur so kann das Büro seine Forderung begründen,.

kevin1905  12.10.2016, 19:16

Inkassobüros dürfen auch vor Titulierung tätig werden, Vollmacht des Gläubigers vorausgesetzt.

Ganz wichtig: Geht hier leider aufgrund merkwürdiger Paragraphenschlachten von halb-unwissenden Leuten unter:

- Verzug (siehe Frannecks Antwort).

Inkassokosten gehören zu der Klasse des Schadensersatzes mit Begründung: Verzugsschäden.

Bedeutet: Nur bei vorliegendem Verzug sind diese überhaupt ersetzbar. Aber selbst dann oft nicht.

Gerade bei einfachen Internet-Shops gilt: Ohne Mahnung kein Verzug.

Ich würde daher folgendes direkt an den Händler überweisen: Die 7€ und noch einmal rund 2,50€ für Briefporto und Zinsen. Dem Inkasso würde ich folgendes schicken (Eltern sollen es schicken): "Wertes Inkasso. Wir weisen zunächst darauf hin, dass unser Kind keine Erlaubnis hatte für diese Bestellung. Aus Kulanz und ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht wurden 10,50€ überwiesen für Hauptforderung, Briefporto und Zinsen. Ansonsten weisen wir mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug alles zurück. Was Sie an weiteren Drohungen versenden, interessiert uns nicht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird widersprochen."

Und bevor nun wieder irgendeiner kommt: Nein, man kann und darf sich die Mahnungen NICHT einfach so sparen. Das ist nur in Ausnahmefällen so und dass hier so ein Ausnahmefall vorliegt, ist nicht erkennbar.

Es gibt eine Ausnahmeregel im BGB (30-Tages-Regel). Aber die gilt bei Verbrauchern auch nur, wenn klar erkennbar und ausführlich darüber belehrt wurde und insbesondere die Verzugsfolgen benannt wurden. Ich habe in meinem Leben bisher exakt eine Rechnung gesehen, die diese Kriterien erfüllt. Die war von einem Handwerker für die Bad-Renovierung. Egal, wo man sonst schaut: Keine der Rechnungen irgendwelcher Online-Händler oder großer Konzerne erfüllt diese Anforderungen.

Ein Elternteil soll unter Hinweis auf die Minderjahrigkeit der Tochter das Geschäft schriftlich widerrufen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanzgruenden die geforderten 4 euro zweckgebunden überweisen. 

(im uberweisungtraeger im verwendungszweck: nur hauptforderung 4)

Übrigens waeren die Gebühren auch im Normalfall in dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. 

War der Kauf durch die Eltern genehmigt?

yaara 
Fragesteller
 12.10.2016, 19:21

Soweit ich weiß nein, sie bestellte es eigenständig, meine Eltern wussten von dem Album nichts.

kevin1905  12.10.2016, 19:54
@yaara

Dann sollte man dem Kauf widersprechen, wegen fehlendem Einverständnis und die Sachen zurück senden.