Kontopfändung,Lohn auf ein anderes Konto?

13 Antworten

Eine gerichtliche Pfändung ist ein starkes juristisches Rechtsmittel. Du brauchst unbedingt einen Anwalt, um dagegen ggf. eine Beschwerde einzulegen, die möglichst kurzfristig beschieden werden sollte. Alleine wirst Du nicht unbedingt ernst genommen.

Indy72  26.02.2008, 16:23

Alternativ kannst Du den Arbeitgeber um eine Barauszahlung bitten. Er darf das aber nicht, sofern ihm ein Pfändungsbeschluß vorliegt. Allerdings hat jedermann auch eine Pfändungsfreigrenze, die ihm belassen werden muss.

Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln.

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden.

Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.

http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung

Auch auf dem "Tarn"- Konto ist Dein Geld nicht sicher, denn vielleicht kennt der Gläubiger folgenden Sachverhalt und holt sich sein Geld "kurzerhand" von dort runter:

  • Tipps gegen Schuldnertricks:

Der Schuldner lässt für ihn bestimmte Gelder auf das Konto einer anderen Person, zum Beispiel seiner Frau oder Freundin, überweisen.

Sein eigenes Konto weist demzufolge kein pfändbares Guthaben auf. Eine Pfändung in das schuldnerfremde (Tarn-) Konto scheidet aus.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die Kontoinhaberin ("Kontoverleiherin"), die als Treuhänderin des Schuldners anzusehen ist, zu pfänden (LG Stuttgart, Der deutsche Rechtspfleger 1997, 175).

(http://www.adf-inkasso.de/news/040316.htm)

Wer hat denn die Kontopfändung durch geführt. Auf jeden Fall geht das nicht. Dir steht der Pfändungsfreie Betrag zu. Das sind, wenn du keine Unterhaltsberechtigten Personen zu versorgen hast, glaube ich 930,- oder 980,- €. Erkundige dich unbedingt bei einem Anwalt, der in deine Geschichte involviert ist. Oder googel doch mal den Begriff Kontopfändung. Da findest du bestimmt was. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

AnonymePerson 
Fragesteller
 26.02.2008, 17:44

Ja sehr,danke schön :o)

gar keine. die frage ist ja, warum man dir deinen lohn gepfändet hat. du scheinst schulden zu haben, die eingefordert werden. diese musst du wohl leider zahlen und kannst deinen lohn nicht verstecken. allerdings steht dir ein teil von deinem lohn zu, damit auch du leben kannst. das ganze hört sich jetzt so an, als würde man dir einfach so deinen lohn pfänden, aber sorry, das nehme ich dir nicht ab. setze dich mit derjenigen behörde auseinander, der du geld schuldest und einige dich auf eine angemessene rückzahlrate.

AnonymePerson 
Fragesteller
 26.02.2008, 16:18

Es ist ja keine Lohn-sondern eine Kontopfändung

Trotzdem danke :o)

anjanni  26.02.2008, 16:38
@AnonymePerson

Es ist eine Kontopfändung, weil sich der Gläubiger von dieser Art der Pfändung am meisten versprochen hat! Die Entscheidung, den Gerichtsvollzieher bei Dir zu Hause vorbeizuschicken, Deinen Lohn zu pfänden, oder Dein Konto zu pfänden, obliegt dem Gläubiger, der einen Titel hat. Und den hat er, weil Du schon länger mit der Zahlung in Verzug bist.

Bevor man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ausstellen läßt, passieren sooooooo viele andere Dinge, daß Du Dich nun wirklich nicht wundern mußt, wenn die Leute hier nicht gnädig mit Dir umgehen.