Zahlungsverbot und dubioser Brief vom Gerichtsvollzieher (UGV Inkasso/FKH Gbr)

11 Antworten

  1. Wenn Du ein Pfändungsschutzkonto hast, kann man Dir nichts wegnehmen, solange Du da nicht mehr als 1.085,- drauf bekommst.

  2. Das Forderungen von Unternehmen geltend gemacht werden, die Du nicht kennst, ist nichts besonderes. Wer eine Forderung an Dich hat, kann die Abtreten, oder verkaufen. das wird auch oft gemacht. aber Du hast das Recht zu erfragen, woher die diese Forderung haben.Da müssen auch Vollmachten vorliegen.

  3. Anrufen würde ich nicht, denn wie willst Du später mal bweisen, was am Telefon gesagt worden ist?

Ôk also besser alles schriftlich... ? Habe irgendwie 14 Tage Zeit mich dazu zu äußern

Ein Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung) nach §845 ZPO darf nur nach Erhalt eines gerichtlichen Titels (vorher Mahnbescheid und Vollstreckungsverbot) verhängt werden. Gab es das vorher nicht, ist die Vorpfändung in aller Regel illegal.

https://www.gutefrage.net/tipp/kontosperrung-bzw-pfaendung-durch-inkasso--geldeintreiber---ohne-vollstreckungstitel-illegal

Vorläufiges Zahlungsverbot / Vorpfändung ohne Titel illegal!

Gerade bei unseriösen Eintreiberkomplexen (bei oft unberechtigten und betrügerischen Grundforderungen) gibt es viele Berichte über Vorpfändungen, ohne dass entsprechende Vollstreckungstitel existieren. Meist äußert sich sowas in Kontosperren (bei Versand an Banken), und es kommt oft zu Aufforderungen, Anerkenntnisse über unberechtigte Kosten oder Ratenverträge zu unterschreiben, bzw. Zahlungen zu leisten.

Zunächst mal ist eine Vorpfändung ohne Titel zivilrechtlich schadensersatzpflichtig (z.B. dadurch entstandene Verzugskosten), und man hat Unterlassungsanspruch, den man unbedingt durchsetzen sollte, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Erpressung/Nötigung mit Vorpfändung, auch bei bestehendem Titel strafbar

Grundsätzlich ist die Verbindung eines vorläufigen Zahlungsverbots, insbesondere Kontosperren, mit weiteren finanziellen Forderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Erpressung bzw. Nötigung! Selbst dann, wenn es um juristisch gerechtfertigte Forderungen geht oder Vollstreckungstitel vorliegen!

Grundsätzlich ist die Vorpfändung nur für die Sicherung des Gläubigerrangs und von Vermögenswerten gegen Verschieben erlaubt. Jegliche Verwendung als Druckmittel zum Erreichen anderer Ziele, erst recht zur Durchsetzung unrechtmäßiger Forderungen, ist illegaler Missbrauch!

In solchen Fällen sollte unbedingt Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Betrug erstattet werden, ebenso auf den ratsamen, erweiterten Verfall nach §73d StGB (Vermögenseinzug) hingewiesen werden, siehe Link!

Zunnächst, überlege bitte ganz genau, ob du irgendwo irgendeine Rechnung nicht bezahlt hast. Wenn du dir wirklich sicher bist 1000% dann schreibe dieser Inkassofirma folgende Zeilen:

Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom XXX

Bitte übersenden Sie mir eine Abtretungserklärung Ihres Auftraggebers und eine Inkassobevollmächtigung.

Solltest du stattdessen wieder eine Mahnung bekommen, in welcher auf dein Schreiben kein Bezug genommen wird und dir auch keine der o.g. Unterlagen übersandt werden, dann handelt es sich hier um eine dubiose Inkassofirma.

Ohne rechtsgültigen Vertrag keine Forderung. Lass dich nicht durch solche Worthülsen wie Arrest oder Haft einschüchtern, die wollen dich nur dazu bewegen zu zahlen.

Du zahlst nicht einen Cent an die und lässt es auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ankommen. Diesem widersprichst du vollumfänglich und verweist darauf das dieser Forderung kein rechtmäßiger Vertrag zugrunde liegt und somit keine Forderung entstehen konnte. Entweder weist das Gericht den Mahnbescheid ab oder diese Inkassofirma zieht das gerichtliche Mahnverfahren zurück, da sie sich keine Klatsche vor Gericht einfangen wollen.

Ein Inkassounternehmen hat nicht mehr Rechte als ein normales Schreibbüro. So schnell kommst du also auch nicht in Haft oder Arrest. Bleib also ganz cool und schreibe denen einen Brief mit o.g. Inhalt und warte ab. Mach eine Kopie von dem Brief und schicke diesen per Einschreiben mit Rückschein an das Inkassounternehmen (ist vor Gericht ein wichtiger Beweis)

Schreibe bitte so schnell als möglich, (Fristen beachten)

Dann ist das Inkassobüro unter Zugzwang und muss dem Gericht beweisen, dass tatsächlich eine rechtmäßige Forderung besteht und das können sie nicht, wenn du keine offenen Forderungen hast.

Ohne einen "Mahnbescheid" wird kein Gerichtsvollzieher aktiv. Es ist übrigen weder verboten den Gerichtsvollzieher noch die Inkasso mal anzurufen und über den sequentiellen Gedächnisverlust und den Fehler der Post bei der Zustellung der vorherigen Postzustellungurkunden zu diskutieren.

Als Hrzer mit Pfändungsschutzkonto passiert das nix. Es sei denn du hast einen neuen FlatTV und ne neue Daddelbox die würde der pfänden.

Der Arrest wird dir drohen wenn du die EV nicht abgibst, das wird da wohl auch irgendwo stehen.

Ruf mal an bei Gerichtsvollzieher

Hab ich auch öfter bekommen, am Anfang bin ich Gestorben vor Angst, und gleich zum Anwalt gerannt. Der sah sich die Sache an, meinte nur "Spam" und ließ mich gehen. Jemand hat sich deine Adresse rausgesucht und auf doofen Dunst eine Forderung losgelassen. NICHT BEZAHLEN, DAS IST EINE FALLE!!! Wenn du möchtest kannst du eine Anzeige gegen Unbekannt loslassen, aber ob da was rauskommt ! Diejenigen Welche hoffen auf ein paar dumme die drauf reinfallen, den Angenommen die lassen1000 Briefe los und nur jeder 10 Reagiert oder auch jeder 100ste das bringt Geld!!! So auf doofen Dunst ohne Vorwarnung ist es sogar *VERBOTEN,GELD ZU FORDERN!!!Bei mir hatte ich den Spaß gleich 5 X auf meinem Computer, das 1X bin ich gerannt, das 2 X bin ich gelaufen, danach hab ich nichts mehr gemacht. Ist nie was passiert.

Ich habe keine Email bekommen sondern ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher