Kommt er damit durch, Mietwagen amg?
Hallo, ich habe diese Frage zwar schonmal gestellt... aber ich bin mir da echt extrem unsicher und mache mir große Sorgen.
es geht darum, dass ich mir am Freitag einen AMG gemietet habe und auf der Rückfahrt zum Vermieter ist ein kühlschlauch kaputt gegangen, somit ist die Wasserpumpe trocken gelaufen und kaputt gegangen. Wer muss das jetzt bezahlen?
15 Antworten
Bezahlen muss das der Vermieter. Allerdings bekommst du dadurch deine Kaution auch erst mal nicht wieder. Das wird wohl dein Anwalt regeln müssen.
Wie gesagt: wenn der Vermieter einen Anspruch geltend machen will, muss er den nachweisen. Also zum Beispiel, indem er belegt, dass du schuldhaft den Schaden verursacht hast.
Kann er das?
Warum fragst du hier? Du warst doch beim Anwalt.
IMHO ist der Vermieter in der Pflicht.
Der Schaden ist weder durch Vorsatz noch durch Fahrlässigkeit verursacht worden.
Vielmehr handelt es sich um einen Materialfehler oder Verschleiß.
Allerdings frage ich mich, wie man so einen Mietvertrag mit 10.000€ SB abschließen kann?
Von der seltsamen Kontaktaufnahme der Sprache und dem Geduze wollen wir gar nicht reden.
Ganz so einfach ist das nicht.
Für den Defekt am Schlauch bist du nicht verantwortlich. Das ist richtig.
Bei der Wasserpumpe wird's schon schwieriger.
Bei Kühlmittelverlust gehe ich davon aus, dass du eine Warnmeldung bekommst. Und zwar bevor die Pumpe trocken läuft.
Wenn dem so ist, hättest du anhalten und das Fahrzeug abstellen müssen.
Bist du trotz Warnanzeige weiter gefahren, bist du für die daraus entstehenden Schäden auch haftbar.
Ja, nachdem die Meldung kam bin ich direkt auf die Bremse und auf den seitenstreifen der Autobahn. Habe ihn direkt angerufen er meinte bleib da stehen.
aber wie kann ich das beweisen? Garnicht... oder?
Mit einer Sache habe ich ein Problem.
Damit die Pumpe trocken läuft, muss das meiste Wasser draussen sein.
Und auch dann ist sie nicht direkt sofort hinüber.
Die Warnmeldung jedoch geht schon an, wenn für die Pumpe noch gar keine Gefahr besteht.
Im Streitfall liegt die Beweislast bei ihm. Ich denke aber, ein Gutachter könnte durchaus zu vorgenannten Schlüssen kommen.
Leihwägen sind versichert. Und das man selbst bei genauem hinsehen nicht ahnen kann das ein Schlauch demnächst platzt ist logisch. Da kannst du Übergabeprotokolle unterschreiben so viel du willst.
Ich frag mich aber wie du weiterfahren konntest, gab's da keine Dampfwolke, Warnlichter. Da könnte man dir eventuell einen Strick draus drehen. Den wenn du wissentlich mit Schaden weitergefahren bist dürfte die Verantwortung bei dir liegen.
Natürlich bin ich direkt angehalten auf der Autobahn am seitenstreifen. Nachdem die Meldung im Cockpit kam. Warndreieck aufgestellt und nicht weitergefahren.
Habe meine Kaution aber schon zurückbekommen. Er wollte mir anfangs meinen Wagen nicht zurückgeben.