Kollegin soll angeblich Geld gestohlen haben!

12 Antworten

Mein Chef wirft jetzt eben meiner Kollegin vor, sie soll, (...) Geld (...) genommen haben (...) Der Grund dafür: (...) bei einigen Geräten (...) soll wohl nichts von einer Auffüllung gestanden haben!

Das erklärt schon einmal den Verdacht der Unterschlagung. Ein technischer Defekt an allen Geräten ist höchst unwahrscheinlich.

Sie wird nicht gekündigt, nein, ihr wird das Geld monatlich vom Gehalt abgezogen. (...) Normalerweile ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Zunächst ist der Inhaber auf Schadensbegrenzung bedacht. Mit Rückzahlung wäre sein finanzieller Schaden ja behoben, und der Imageverlust wäre bei einer frsitlosen Kündigung erheblich größer. Deshalb verzichtet er auf eine Kündigung - Banken, Ärzte, Apotheker und Versicherungen, alle Firmen, die auf Vertrauen ihrer Kunden angewiesen sind, verfahren da ähnlich, wenn es zu derartigen Unregelmäßigkeiten der Angestellten kam :-)

Kann sie das jetzt einfach so hinnehmen und sich gefallen lassen?

Sie kann auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohns klagen, falls sie wirklich unschuldig ist.

Wenn Sie als erfahrene Kraft nicht immer wieder den gleichen Fehler gemacht hat, aber alle Geräte keine Auffüllung dokumentieren, scheint mir das sehr verdächtig.

Und mit dem anschließend auslesbaren Gewinn- und Verlustspeicher müsst nachvollziehbar sein, ob der Stand tatsächlich mal vorhanden war wie behauptet.

Ihr Chef muss da erst einmal nichts nachweisen - im genügt der Anscheinsbeweis für die Einbehaltung.

Im ungünstigtsen Fall käme nach einer positiven Beweiserhebung auch einen Strafverfolgung in Betracht :-)

G imager761

so, wie sich das anhört, will der chef wohl etwas dazu verdienen. wenn sie wirklich unschuldig ist, soll sie dagegen angehen. dann soll er schlüssige beweise liefern! wenn sie es war, soll sie froh sein, dass sie nicht fristlos entlassen worden ist.

Ohne handfeste beweise kann dein Chef da nichts machen... was sie allerdings kann. wenn er das durchzieh ohne auch was stichfestes zu haben... Arbeitsrecht = Arbeitsgericht. Und wenn Kameras da sind, dann soll er ihr das zeigen für den zeiraum als es angeblich passiert ist.... weil immerhin hat er die pflicht das zu beweisen um "schadensersatz" zu fordern... nicht sie muss ihre unschuld beweisen.

Da haengt wohl alles davon ab,ob sie das Geld nun unterschlagen hat oder nicht. Zum gegenwaertigen Zeitpunkt muss ihr der Chef jedenfalls keine Beweise liefern (Videoaufzeichnungen vorspielen, Automatenprotokolle vorlegen). Es reicht die behauptung, sie habe das Geld unterschlagen und der Beweis liege dem Chef vor.

Hat sie das Geld geklaut, faehrt sie mit der vom Chef praktizierten Loesung sicher am besten. Hat sie es hingegen nicht genommen, muss sie das einbehaltene Gehalt einklagen. Dann - aber erst dann - muss der Chef dem Gericht auch die beweise vorlegen. Gelingt ihm das nicht, muss er ihr das einbehaltene Geld natuerlich zahlen. Gelingt es ihm aber, dann duerfte sich hoechstwahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft fuer die Kollegin interessieren.

Hat sie das Geld also wirklich genommen, sollte sie den Ball mal besser ganz flach halten. Hat sie es hingegen nicht genommen, sollte sie den Arbeitgeber - sofern der weiter hartnaeckig bleibt - auf Zahlung der einbehaltenen Gehaltsanteile verklagen.

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Also, ich fang mal an: Sie will auf jeden Fall weiter dort arbeiten, weil sie eben auf dem Arbeitsmarkt keine guten Chancen hätte was anderes zu finden (kein Schulabschluss,keine Ausbildung). Und eigenttich will sie auch keinen Streit oder Stunk, sie ist ein sehr friedlicher und freundlicher Mensch. Dennoch will sie am Montag zu einem Anwalt gehen um sich zumindest beraten zu lassen.

Heute wurde mir gesagt, die Kameras würden nichts aufzeichnen, also nichts abspeichern. Ist das üblich in einem Casino, wo ja auch tatsächlich mal ein Überfall vorkommen kann!?

Und was mir auch noch einfiel: Die Servicekraft bekommt ja nur Geld von der Kassenfrau wenn der Kunde Geld auf dem Gerät gewonnen hat. Wenn sie nun das Geld nicht in das Gerät befüllt hat und sich in die eigene Tasche gesteckt hat, hat der Kunde somit auch nicht sein Geld bekommen! Vielleicht übersehe ich auch irgendwas....

Aber, ich mag meine Kollegin wirklich und möchte ihr nicht zu nahe treten, doch die Klügste ist sie mit Sicherheit nicht. Alles irgendwie merkwürdig und verzwickt!

Ich danke euch, für die Antworten. LG