Koffer wurde geöffnet und Wunderkerzen sichergestellt/entwendet mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

6 Antworten

Hallo,

in der EU-Richtlinie VO (EU) Nr. 185/2010 heißt es

„Demnach sind insbesondere folgende Gegenstände für Fluggäste und deren Handgepäck verboten“ bzw. „Im aufgegebenen Gepäck sind folgende Gegenstände verboten:

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.“

Genauer heißt es sogar: „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“

Und dazu kann man Wunderkerzen durchaus zählen, denn sie enthalten ja einen Brandstoff, der dazu noch nicht ruhig abbrennt, sondern dies unter Aussendung von Funken und glühenden Brandstoffresten tut. Außerdem lassen sich Wunderkerzen nicht einfach löschen und erzeugen auch noch giftige Stoffe wie CO und Stickoxide. Wer kommt also auf die Idee, solche Teile mit ins Flugzeug zu nehmen?

Mit was kannst Du rechnen? Nach einer Info des Luftfahrt-Bundesamtes kann das mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Genaueres steht in den entsprechenden Paragraphen des Luftsicherheitsgesetzes und anderer relevanter Vorschriften. Der Anwalt Deines Vertrauens kann Dich da aber beraten.

Warum du? Man hat dir etwas gestohlen. Eigentlich - also wenn es sich nicht um verbotenes Feuerwerk handelt - müsste die Fluglinie dir das ersetzen.

Da Wunderkerzen nicht ins Flugzeug dürfen, hattest du die Wahl, die Kerzen werden ersatzlos gestrichen oder du bleibst da. Was hattest du denn erwartet? Deine Schuld, wenn du die ins Gepäck tust, obwohl das nicht erlaubt ist.

Du mußt mit keiner Strafe rechnen.

Gar keine Strafe. Sie wurden nur rausgenommen, mehr aber nicht. 

die wurden sichergestellt, nicht entwendet.

Ansonsten fehlen alle Angaben, die nötig wären, um deine Frage zu beantworten