Könnte ein Mann eine Frau dafür anzeigen?

23 Antworten

Wer ein Kind gezeugt hat, der ist für dieses Kind unterhaltspflichtig.

Dabei spielt KEINE Rolle, ob falsche Angaben, eine Verhütungspanne oder Heimtücke ("Samenraub") des Partners die Ursache sind.

Selbst wenn Du für Sex bezahlst und dabei ein Kind entsteht, bist Du unterhaltspflichtig.

Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Du kein Kind zeugst, dann musst Du Dich sterilisieren lassen - das senkt die Chancen erheblich (wenn auch nicht auf 0)!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Ja, anzeigen kann er sie. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stellen dann fest, dass keine strafbare Handlung begangen wurde - also hat die Anzeige keine weiteren Folgen.

Genausogut kann die Frau den Mann aneigen, weil er häßliche grüne Pullover trägt...

Nein, dazu gibt es einige Urteile: 

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz97_372.htm

Die Argumentation ist die, das hier ein so persönlicher Bereich betroffen ist, dass so was einer "rechtsgeschäftlichen Bindung" nicht zugänglich ist. Man kann sich also als Frau gar nicht so binden, dass man daraus hinterher Schadenersatzansprüche ableiten könnte. 

"Könnte ein Mann eine Frau dafür anzeigen?"

Anzeigen kann man jeden immer wegen allem; Frage ist dann eher, ob es verboten/strafbar ist, wofür derjenige angezeigt wird.

Und so verstanden lautet die Antwort:

Nein.

Es gibt kein Gesetz, was eine solche Lüge unter Strafe stellt (in D; ob das für alle ca. 200 anderen Länder gilt, weiß ich nicht)

"Könnte der Mann die Frau vor Gericht ziehen, weil diese ihn belogen hat?"

Grundsätzlich kann man gegen jeden wegen allem Zivilklage einreichen; Frage ist dann eher, ob das Gericht die Klage annimmt und ob die Klage Erfolg hat.

Und so verstanden lautet die Antwort:

Nein.

Es gibt kein Gesetz, aufgrund dessen der Mann wegen der Lüge Ansprüche gegen die Frau hätte, z.b. auf Schadensersatz.

Einzige theoretisch denkbare Ausnahme:

Die beiden schließen einen Vertrag, in dem sie explizit die Verhütung zusichert und Konventionalstrafen oder so vereinbart sind, falls sie nicht verhütet; jedoch könnte ich es für denkbar halten, dass so eine Klausel für sittenwidrig befunden würde; aber nichts genaues weiß man nicht, denn solche Verträge kamen in D noch nie vor Gericht und es gibt solche Verträge vielleicht auch real nicht.

Und zumindest bei Prostitution ist es unstrittig, dass der Freier keinen Anspruch auf irgendwas hat, wenn die Prostituierte nicht verhütet; also zumindest wird nicht mal bei dem ungeschriebenen "Dienstleistungsvertrag" über sexuelle Dienste, der da juristisch im Prinzip geschlossen wird, ist so eine Klausel implizit enthalten. Jede Prostituierte kann jederzeit ohne die Freier zu informieren auf Verhütung verzichten; und danach alle Freier des fraglichen Zeitraums zum Vaterschaftstest antanzen lassen (wofür sie natürlich deren Identitäten kennen muss).

Ne, ein Vertrag, in dem sich eine Frau dazu verpflichtet zu verhüten, ist nicht rechtlich bindend, jedenfalls nicht nach den gängigen Urteilen. 

@FataMorgana2010

Sowas hat schon mal jemand probiert?

Ok, da würden mich die Urteile interessieren.

@carn122004

Ne, aber z. B. hier http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz97_372.htm

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Bereich grundsätzlich einer rechtsgeschäftlichen Bindung nicht zugänglich ist. Und ob der Vertrag dabei ausdrücklich schriftlich oder "nur" mündlich und konkludent geschlossen wird, macht dann keinen Unterschied. 

@FataMorgana2010

You made my day.

Und ich dachte mir, so blöd kann doch nie jemand gewesen sein, einen "Verhütungsbetrug" vor Gericht zu bringen. Und dann versuchen die Anwälte auch noch nach Verlust dieses aussichtlosen Prozesses ihr Geld zu bekommen und handeln sich diese Peinlichkeit vom BGH ein.

lol,lol,lol.

"
Zur personalen Würde und zum Persönlichkeitsrecht
von Partnern, die miteinander Geschlechtsverkehr haben, gehört es,
sich immer wieder neu und frei für ein Kind entscheiden zu können.
Sie müssen daher in ihrer Entscheidung, ob sie zur Vermeidung einer
Schwangerschaft empfängnisverhütende Mittel gebrauchen, frei
bleiben. Diese Entscheidungsfreiheit betrifft den engsten Kern ihrer Persönlichkeit
und ihrer Entfaltung in Selbstbestimmung (vgl. auch LAG Hamm DB 1969,2353,2354).
Daraus folgt, daß ein Partner sich nicht wirksam im voraus zur regelmäßigen
Anwendung eines Empfängnisverhütungsmittel rechtsverbindlich
verpflichten kann.


Wenn der Partner zur Mitwirkung bei der Empfängnisverhütung
nicht mehr bereit ist, kann daraus daher auch dann kein vertraglicher Schadensersatzanspruch
hergeleitet werden, wenn er dies dem anderen nicht mitteilt, weil auch
dadurch seine Intimsphäre unzumutbar berührt würde.


"

Ok, damit darf die Frau offiziell hinsichtlich Verhütung lügen wie gedruckt.

Mir ist nur noch eingefallen, dass die mutwillige Beschädigung des dem anderen gehörenden Kondoms vielleicht irgendwo was werden könnte. Aber das ist hier ja nicht gefragt.

verhütingsmittel verhüten nicht 100% ihr seit erwachsen und wisst wie man Kinder macht!