Könnte ein Mann eine Frau dafür anzeigen?
Angenommen Mann und Frau sind zusammen.
Die Frau versichert dem Mann, dass sie immer regelmäßig die Pille nimmt oder Sterilisiert ist, oder ne Spirale hat, was auch immer. Der Mann glaubt das natürlich und hat ungeschützten GV mit ihr.
Die Frau wird schwanger. Der Mann ist mit dem Kind nicht einverstanden und will nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Könnte der Mann die Frau vor Gericht ziehen, weil diese ihn belogen hat?
23 Antworten
Wer ein Kind gezeugt hat, der ist für dieses Kind unterhaltspflichtig.
Dabei spielt KEINE Rolle, ob falsche Angaben, eine Verhütungspanne oder Heimtücke ("Samenraub") des Partners die Ursache sind.
Selbst wenn Du für Sex bezahlst und dabei ein Kind entsteht, bist Du unterhaltspflichtig.
Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Du kein Kind zeugst, dann musst Du Dich sterilisieren lassen - das senkt die Chancen erheblich (wenn auch nicht auf 0)!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ja, anzeigen kann er sie. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stellen dann fest, dass keine strafbare Handlung begangen wurde - also hat die Anzeige keine weiteren Folgen.
Genausogut kann die Frau den Mann aneigen, weil er häßliche grüne Pullover trägt...
Nein, dazu gibt es einige Urteile:
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz97_372.htm
Die Argumentation ist die, das hier ein so persönlicher Bereich betroffen ist, dass so was einer "rechtsgeschäftlichen Bindung" nicht zugänglich ist. Man kann sich also als Frau gar nicht so binden, dass man daraus hinterher Schadenersatzansprüche ableiten könnte.
"Könnte ein Mann eine Frau dafür anzeigen?"
Anzeigen kann man jeden immer wegen allem; Frage ist dann eher, ob es verboten/strafbar ist, wofür derjenige angezeigt wird.
Und so verstanden lautet die Antwort:
Nein.
Es gibt kein Gesetz, was eine solche Lüge unter Strafe stellt (in D; ob das für alle ca. 200 anderen Länder gilt, weiß ich nicht)
"Könnte der Mann die Frau vor Gericht ziehen, weil diese ihn belogen hat?"
Grundsätzlich kann man gegen jeden wegen allem Zivilklage einreichen; Frage ist dann eher, ob das Gericht die Klage annimmt und ob die Klage Erfolg hat.
Und so verstanden lautet die Antwort:
Nein.
Es gibt kein Gesetz, aufgrund dessen der Mann wegen der Lüge Ansprüche gegen die Frau hätte, z.b. auf Schadensersatz.
Einzige theoretisch denkbare Ausnahme:
Die beiden schließen einen Vertrag, in dem sie explizit die Verhütung zusichert und Konventionalstrafen oder so vereinbart sind, falls sie nicht verhütet; jedoch könnte ich es für denkbar halten, dass so eine Klausel für sittenwidrig befunden würde; aber nichts genaues weiß man nicht, denn solche Verträge kamen in D noch nie vor Gericht und es gibt solche Verträge vielleicht auch real nicht.
Und zumindest bei Prostitution ist es unstrittig, dass der Freier keinen Anspruch auf irgendwas hat, wenn die Prostituierte nicht verhütet; also zumindest wird nicht mal bei dem ungeschriebenen "Dienstleistungsvertrag" über sexuelle Dienste, der da juristisch im Prinzip geschlossen wird, ist so eine Klausel implizit enthalten. Jede Prostituierte kann jederzeit ohne die Freier zu informieren auf Verhütung verzichten; und danach alle Freier des fraglichen Zeitraums zum Vaterschaftstest antanzen lassen (wofür sie natürlich deren Identitäten kennen muss).
verhütingsmittel verhüten nicht 100% ihr seit erwachsen und wisst wie man Kinder macht!