Können Lehrer Spritkosten von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Das gilt als der Weg zur Arbeit. Man kann sie als Werbungskosten absetzen, aber nur je eine Strecke

Lehrer sind Angestellte oder Beamte in aller Regel.

Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Demnach haben sie keine Betriebsfahrzeuge, da Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte quasi den Privatfahrten zuzurechnen sind.

Sie können daher keinerlei Kosten für das Fahrzeug steuerlich geltend machen außer:

  1. 0,30 € pro Entfernungskilometer für die Wege zwischen Wohnung und regelm. Arbeitstätte
  2. 0,30 € pro gefahrenen Kilometer für beruflich veranlasste Fahrten
  3. Die Beiträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben, sofern die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bzw. auf äquivalente Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung nicht bereits 1.900,- € oder mehr an Beiträgen entfallen.

Selbständige Lehrer können selbstverständlich ein privat genutztes Dienstfahrzeug willkürlich (gesch. Nutzung > 10% < 50%) oder zwingend (gesch. Nutzung > 50%) im Betriebsvermögen haben.

Dann wären alle tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig (KFZ Steuer, Versicherung, Tanken, Parken, Inspektion, TÜV, Betriebsmittel, Reinigung, etc.) und nur der Privatnutzungsanteil müsste als Umsatz gebucht werden, entweder

  • über die 1% Methode (bezogen auf den Bruttolistenpreis)
  • über die Vollkostenrechnung mit Fahrtenbuch
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Weg zur Arbeit kann man mit einfachen Kilometern absetzen (also nur 1 Weg, nicht hin& zurück)

Das kann jeder.

Aber nicht mit Sprit-Belegen sindern eben Strecke.

Ja, die Wege zur Arbeit kann jeder Arbeitnehmer absetzen, Belege sind nicht notwendig, es reichen die Km Angaben.

Fahrtkosten können abgesetzt werden. Aber die richten sich nach dem Arbeitsweg, nicht nach den Spritkosten.