Können Erziehungsberechtigte ein Führungszeugnis für ihr Kind beantragen?

1 Antwort

Hallo,

beim Bundesjustizamt in Bonn, welches ja die Führungszeugnisse ausstellt, findest Du unter "Führungszeugnis" bei Punkt 1:

"Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt."

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Ob Du aber auch selbst, von Deinen Eltern begleitet, beim Meldeamt erscheinen musst, steht da leider nicht; ich denke nein, aber wissentue ich es nicht. Ist aber ja kein Problem, denn es gibt ja Telefon. Also rufst Du beim Meldeamt an oder lässt es Deine Eltern machen; dann wissen die gleich Bescheid.