Knöllchen trotz Parkscheibe

4 Antworten

Seltsam. Es heißt doch, dass die Parkscheibe gut sichtbar angebracht werden muss. Und unter Sonnenbrillen ist sie doch eben NICHT gut angebracht. Tja... mit der Begründung einfach mal Einspruch erheben und gucken was passiert.

...und da alles wegen oder für 10 Euro!?! - Na-ja!

@schelm1

ja klar! es geht ums prinzip! und einspruch kostet nix!

@Davince

Das ist falsch.

Wenn die Verwarnung der Ordnungswidrigkeit durch Einspruch unwirksam wird (Du erkennst die Verwarnung ja nicht an, wenn Du Widerspruch einlegst), kann (und wird vermutlich) ein Bußgeld verhängt werden.

Darüber trägst Du auch die Kosten des Verfahrens / Auslagen.

Alles in allem kann man sagen: Bei einen unbegründeten Einspruch kostet Einspruch eben doch etwas.

Und bei Vorhandensein von zwei Parkscheiben oder zwei Parkscheinen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Einfache Sache das.

@nachtlicht1978

moment, wenn der Bescheid ins Haus flattert, dann kann man doch dazu Stellung nehmen?

@Davince

Das kann man selbstverständlich. Sofern aber die Zahlung ausbleibt (die man trotz des Einspruches zu leisten hat) wird das Verwarnungsgeld unwirksam.

Es entsteht zusätzlicher Kostenaufwand, den Du bei Verschulden und gerechtfertigtem Tatbestand zu tragen hast, sofern sich dies am Ende herausstellt.

Sofern Du Einspruch erhebst, wird die Verwarnung ebenfalls unwirksam, da Du sie ja nicht akzeptierst. Wenn Dein Einspruch nicht dazu führt, dass der Vorwurf am Ende entkräftet wird, wird aus der Verwarnung in der Regel ein Bußgeld.

Nicht gut sichtbar und von daher nicht lesbare ausgelegte Parkscheiben sind ungültig! Die sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe ausgelegte und korrekt bediente Parkscheibe ist maßgebend. - Schreiben Sie dies in die Anhörung oder sparen Sie sich das Ganze, indem Sie bezahlen und künftig darauf achten, dass keine Sammlung von mehr der weniger eindeutig sichtbar ausgelegten Parkscheiben im Fahrzeug den Verstand des Knöllchenschreibers überbeanspruchen.

Dann ist das Knöllchen ja auch durchaus berechtigt.

Siehe auch gerne dazu OLG Köln, Beschluss vom 21.06.1979, 1 Ss 534 ZB/79, 1 Ss 384 ZB/79

Wenn Du zwei Parkscheiben hast, ist das korrekt so. Gleiches gilt für mehrere Parkscheine auf dem Amaturenbrett.