knöllchen aus holland unter bagatellgrenze von 70 € bezahlen?

4 Antworten

Es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland. Das heißt, ab einem Bußgeld von 70,- Euro können die niederländischen Behörden ein Vollstreckungshilfegesuch in Deutschland beantragen. Und das nutzen die Holländer ausgiebig. In den ersten 6 Monaten dieses Jahres haben sie schon 8400 Gesuche eingereicht.

Aber selbst wenn es keine Vollstreckungsanfrage gibt, kommt man meist nicht ungeschoren davon. Zumindest nicht, wenn man jemals wieder in die Niederlande möchte. Denn der Bußgeldbescheid ist im Computer gespeichert und bei jeder normalen Verkehrskontrolle oder, wie bei mir, Zollkontrolle wird man mit Sicherheit zur Kasse gebeten. Und eines ist sicher, der Betrag ist dann um einiges höher als am Anfang. An den Grenzen hängen über der Fahrbahn die Kameras mit denen jedes Fahrzeug registriert wird- bei der Ein-und Ausreise.

Also schön brav bezahlen oder Holland nie wieder betreten. Sie kriegen dich!

Es gbt keine zivilrechtliche Bagatellgrenze. Daher kannst du Gift darauf nehmen, dass im Wege des europäiischen Mahnverfahrens diese Forderung erfolgreich und zu deinen Lasten mit deutlich höheren Kosten eingetrieben wird, wenn du dich weigerst, für dein Fehlverhalten Verantwortung zu übernehmen und die pekuniäre Konsequenzen zu ziehen.