Zahlt meine private Unfallversicherung?

6 Antworten

Ich denke nicht, denn die Erkrankung war schon vorher da, und wie es scheint auch bekannt. Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, dass unerwartet auftrat.

Nein, Verschleiß ist ja kein Unfall, und die Unfallversicherung heißt nicht zum Spaß Unfallversicherung.

Hallo FlyingAngie,

eine dem Standard entsprechende Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die gemäß dem Bedingungswerk definiert sind. Es muss sich um ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis handeln.

Das dein Knie auf dem Pferd herausgesprungen ist hatte anscheinend nichts mit dem Pferd zu tun, sondern ist dir zuvor schon passiert. Hier muss geklärt werden inwieweit hier von außen etwas auf den Körper eingewirkt hat. Sollte der Versicherer zu diesem Ergebnis kommen, dann wird noch die Mitwirkung eigener Ursachen überprüft. Das heißt, wenn du die Probleme schon vorher hattest, dann kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Die Grundleistung einer Unfallversicherung ist die Absicherung gegen Invalidität. Diese wird nur geleistet, wenn eine dauerhafte Invalidität festgestellt wurde. Im vorhinein kannst du höchstens die zusätzlichen Leistungen wie ggf. ein Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen, sofern es sich um einen Unfall handelt.

In deinem Fall sehe ich den Begriff eines Unfalls nicht erfüllt. Das kann aber auch an deiner Schilderung liegen. Spätestens bei der bleibenden Invalidität wird es schwierig.

Nein, die Versicherung zahlt nicht bei Vorschädigungen

Das stimmt so nicht.

Unabhängig davon ob hier überhaupt ein Unfall gem. der Bedingungen vorliegt, entscheiden die Bedingungen der Unfallversicherung (Stichwort: Mitwirkungsklausel) darüber ob, und wenn ja in welchem Umfang, bestehende Krankheiten berücksichtigt werden.

Na ja, erst einmal muss es sich um einen Unfall gem. den Bedingungen Deiner Unfallversicherung (UV) handeln. da spielt z.B. die Frage eine Rolle ob denn, und wenn ja in welchem Umfang, Eigenbewegungen mitversichert sind. Denn grundsätzlich gilt nur ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis als Unfall.

Dann zahlt eine UV nicht weil Du eine Op hattest, sondern die Leistung einer UV wird hauptsächlich bei bleibender Invalidität fällig. D.h. es muss ja ggf. erstmal (per ärtzlichem Attest) geklärt werden ob überhaupt ein bleibender, nicht zu therapierender Schaden "übrig bleibt".

Insofern bin ich in Deinem Fall sehr skeptisch.